Das E-Rezept ist retaxsicher, heißt es in der Theorie. In der Praxis zeigt sich ein anderes Bild und beispielsweise Freitextverordnungen sowie fehlende Heilungsmöglichkeiten bergen ein Risiko für Retaxationen. Doch nicht nur Formfehler können eine Vollabsetzung bedeuten. Zuletzt sorgte eine Retax eines E-Rezeptes für Kopfschütteln. Ein Hochpreiser wurde retaxiert, weil das Image fehlte.
Zahlreiche Formfehler und Vorgaben haben beim E-Rezept Retaxpotenzial. Zwar ist in vielen Fällen eine Nullretaxation ausgeschlossen, aber nicht immer. Außerdem gibt es keine einheitlichen Vorgaben für Retaxationen. Die AOK Rheinland Pfalz/Saarland hat dennoch in der vergangenen Woche ein E-Rezept retaxiert.
Betroffen war eine elektronische Verordnung über Aubagio (Teriflunomid) 14 mg, 84 Stück mit der PZN 03118162. Kostenpunkt 2.594,44 Euro. Der Grund: keine Verordnung/Image geliefert. Einen Einspruch muss die betroffene Apotheke nicht einlegen, denn die E-Rezept-Retax ist inzwischen vom Tisch.
„Aufgrund eines Softwarefehlers wurde versehentlich bei dem betreffenden Rezept ein fehlendes Image erkannt und retaxiert“, teilt ein Sprecher der AOK Rheinland Pfalz/Saarland mit. „Der Fehler wurde umgehend festgestellt, ist abgestellt und die Retaxierung wurde sofort storniert. Natürlich haben wir die Apotheke entsprechend informiert“, heißt es weiter. Allerdings war das nicht das einzige E-Rezept. „Es war eine Handvoll E-Rezepte betroffen“, so der Sprecher.
Papier- statt E-Rezept abgerechnet
Nicht nur die Kassen werden bei E-Rezepten kreativ, auch die Apotheken. Der DAV wurde von Rechenzentren darauf aufmerksam gemacht, dass Apotheken E-Rezepte – abrechnungs- und nicht abrechnungsfähig – eigenständig als Papierrezept abgerechnet haben. Dabei wurde ein Papierrezpt ähnlich des Muster 16 erstellt und in die Abrechnung gegeben.
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