Die letzten beiden Monate des Jahres 2023 sind angebrochen. Für die Apothekenteams bedeutet das neben Erkältungssaison und Weihnachtsgeschäft auch: Zeit für die Urlaubsplanung. Denn die müssen viele Kolleg:innen im Voraus für das kommende Jahr einreichen. Doch darf der/die Chef:in verlangen, dass PTA ihren Jahresurlaub komplett verplanen?
Während einige Kolleg:innen noch nicht einmal den Urlaub aus diesem Jahr aufgebraucht haben, befassen sich andere längst mit der Planung der freien Tage für das nächste Jahr. Denn: Laut § 11 Bundesrahmentarifvertrag kann die Apothekenleitung darauf bestehen, dass das Team die jährliche Urlaubsplanung frühzeitig einreicht, und zwar entweder zum Ende eines Jahres für das nächste Kalenderjahr oder direkt zu Jahresbeginn.
Für viele Tarifbeschäftigte bedeutet das: Der Jahresurlaub muss im Voraus feststehen. Das gilt jedoch nicht für alle verfügbaren freien Tage. Demnach müssen Angestellte in der Regel nur einen Teil ihres Jahresurlaubs verplanen. Grundlage ist ein früheres Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG).
Übrigens: Weigerst du dich trotz tarifvertraglicher Vorgabe und Aufforderung durch den/die Chef:in, deine Urlaubsplanung abzugeben, kann die Apothekenleitung einen entsprechenden Zeitraum für dich festlegen, stellt ver.di klar. Ob dieser nachträglich verschoben werden kann, muss dann mit dem/der Chef:in besprochen werden.
Jahresurlaub verplanen: Einige Tage müssen „frei“ bleiben
Eine frühzeitige Urlaubsplanung soll dabei helfen, die Urlaubszeiten im Team zu koordinieren, zu viele Überschneidungen zu vermeiden und damit eine ausreichende Vertretung sicherzustellen. Doch einige Tage dürfen „unverplant“ bleiben und müssen Apothekenangestellten beispielsweise für unvorhergesehene Ereignisse zur Verfügung bleiben. Als Richtwert für die Anzahl kann dabei eine Entscheidung des BAG zum Thema Betriebsferien dienen. Demnach dürfen drei Fünftel des Urlaubsanspruchs durch den/die Chef:in in Form von Betriebsferien festgelegt werden. Und ähnlich verhält es sich auch bei der alljährlichen frühzeitigen Urlaubsplanung. PTA und andere Apothekenmitarbeitende müssen demnach meist nicht ihren kompletten Jahresurlaub im Voraus verplanen. Eine allgemeingültige Quote, wie viele Tage frei verfügbar bleiben müssen, gibt es allerdings nicht.
Achtung: Wie immer gibt es auch Ausnahmen, beispielsweise wenn betriebliche Gründe es dringend erforderlich machen, dass die komplette Urlaubsplanung des Teams frühzeitig vorliegt.
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