Die Fiebersaft-Retax sorgt in den Apotheken für Wirbel. Doch die IKK classic hält an der Nullretax fest. Grund der Vollabsetzung: die fehlende Dosierung.
Fehlt die Gebrauchsanweisung auf einem Rezeptur-Rezept, darf dieses nicht beliefert werden. Denn die Angabe der Dosierung ist nach § 2 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) eine Pflichtangabe. So weit, so bekannt.
Apotheken, die im Herbst/Winter die Versorgung der kleinen Patient:innen mit Fiebersäften über die Rezepturherstellung sicherten und die Dosierung nicht ergänzt haben, müssen nun mit Retaxationen rechnen. So geschehen bei der IKK classic.
Merke: Ist ein Fiebersaft als Fertigarzneimittel verordnet, kann die Angabe der Dosierung entfallen, denn diese ist nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel Pflicht. Wurde auf Grundlage der Verordnung des Fertigarzneimittels eine Rezeptur hergestellt und abgerechnet und die Dosierung nicht ergänzt, aber die Verordnung bereits abgerechnet, ist eine nachträgliche Heilung im Einspruchsverfahren nicht mehr möglich.
IKK classic: Fiebersaft-Retax in nur „wenigen Einzelfällen“
„Die IKK classic hat keine Null-Retaxierung vorgenommen, weil Fertigarzneimittel als Rezeptur hergestellt wurden“, stellt die Kasse klar und ist den Apotheken für ihren engagierten Einsatz sogar „sehr dankbar.“ An der Fiebersaft-Retax hält die Kasse dennoch fest – auch wenn beim Thema Retaxierung stets mit Augenmaß agiert werden müsse und die besondere Situation der Apotheken im Blick sei.
„Dennoch gelten auch bei der Herstellung und Abgabe von Rezepturarzneimitteln arzneimittelrechtlich verankerte Sicherheitsregelungen. Wenn wir bei der Prüfung der Rezepte festgestellt haben, dass diese vereinbarten Regelungen (wie zum Beispiel die Angabe der Dosierung) nicht eingehalten wurden, haben wir Nullretaxe ausgesprochen.“
Zudem seien nur wenige Rezepte betroffen. „Im Dezember 2022 wurden Rezepte für Fieber- bzw. Schmerzmittel im geringen zweistelligen Bereich retaxiert. Das waren 0,002 Prozent von allen im Dezember 2022 mit uns abgerechneten Rezepten. Es handelt sich also nur um wenige Einzelfälle.“
DAV: „Es geht nur darum, den Apotheken zu schaden.“
Der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann findet für die Fiebersaft-Retax klare Worte. „Wir leben in einem System, in dem durch den Sparwahn der Krankenkassen keine Fiebersäfte für Kinder mehr lieferbar sind. Da wir unsere kleinen Patientinnen und Patienten und deren Eltern inmitten einer Erkältungswelle nicht unversorgt nach Hause gehen lassen wollten, haben wir die Fiebersäfte oft selbst hergestellt – und damit Kindern und Eltern schnell und umkompliziert weitergeholfen. Monate später erreichen uns nun Briefe, insbesondere der IKK Classic, in denen Beträge in Höhe von 20 oder 30 Euro nicht ausgezahlt werden können, weil wir vergessen haben, ein Kreuz zu setzen oder die Dosierung nicht richtig angegeben haben“, so Hubmann.
Die aktuelle Fiebersaft-Retax-Welle aus dem IKK-Lager helfe bei der Argumentation für ein Ende der Nullretax ein gutes Stück weiter: „Denn jede/r vernünftige Gesundheitspolitiker/-in erkennt, dass es hier nicht mehr um eine anständige, gute Versorgung geht, sondern nur darum, den Apotheken zu schaden.“
Mehr aus dieser Kategorie
Bereitschaft in Pausenzeit: Kein Anspruch auf Vergütung?
Angestellte sind zwar gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu regelmäßigen Pausen verpflichtet, zur Arbeitszeit zählen diese jedoch nicht und werden daher auch …
Finanzielles Extra zur Gesundheit: Betriebliche BU
Neben einem Gehaltsplus können Arbeitgebende auch auf anderen Wegen ihre Wertschätzung zeigen und Angestellte beispielsweise bei der Altersvorsorge unterstützen. Außerdem …
dm baut Versandapotheke für OTC-Präparate auf
Die Drogeriekette dm baut eine eigene Versandapotheke auf. Marktingchef Sebastian Bayer sagte gegenüber dem Handelsblatt, dass man eine entsprechende Gesellschaft …