Schätzungsweise jede/r Fünfte weltweit leidet an Bluthochdruck, oftmals unentdeckt. Um nicht nur die Behandlung von betroffenen Patient:innen, sondern auch die Prävention zu verbessern, gelten neue Schwellenwerte. Schon ab 120/70 mmHg ist damit die Rede von erhöhtem Blutdruck, der eine Behandlung mit Arzneimitteln erforderlich machen kann.
Die Europäische Gesellschaft für Kardiologie hat vor Kurzem neue Leitlinien zur Behandlung von erhöhtem Blutdruck und Hypertonie veröffentlicht. Dabei wurde eine neue Risikokategorie „erhöhter Blutdruck“ eingeführt. Das Besondere: Schon Patient:innen mit Werten zwischen 120/70 mmHg und 139/89 mmHg, die bisher gemäß der Nationalen Versorgungsleitlinien mit „normalen“ bis „hoch normalem“ Blutdruck eingestuft wurden, fallen nun darunter. Werte ab 140/90 mmHg markieren weiterhin eine manifeste Bluthochdruckerkrankung (arterielle Hypertonie).
Und auch der allgemeine Zielblutdruck, der durch die Einnahme von Blutdrucksenkern erreicht werden soll, hat sich mit der neuen Leitlinie verändert und liegt nun zwischen 120 bis 129 mmHg, sofern die entsprechende Behandlung bis zu diesem Zielblutdruck von Patient:innen vertragen wird. Andernfalls gilt das Prinzip ALARA – „as slow as reasonably achievable“, so niedrig wie individuell möglich.
Übrigens: Die Angabe mmHg steht für Millimeter-Quecksilbersäule, da früher der Druck von Körperflüssigkeiten wie dem Blut mithilfe einer Quecksilbersäule gemessen wurde.
Frühzeitige Behandlung von erhöhtem Blutdruck
Das Ziel: Die neue Einstufung soll das Bewusstsein für die Volkskrankheit schärfen, um bei Bedarf eine frühere und striktere Behandlung einleiten zu können. So können je nach individueller Risikokonstellation bereits erste Therapiemaßnahmen empfohlen werden, bevor es zu arterieller Hypertonie kommt. Stichwort Prävention.
Dafür wird ein dreistufiges Diagnoseverfahren vorgeschlagen. Neben dem Erfragen von weiteren Risikofaktoren wie beispielsweise bestimmten Vorerkrankungen gehört dazu auch die Ermittlung eines individuellen kardiovaskulären Zehn-Jahres-Risikos mithilfe von Punkte-Scores, die ab bestimmten Werten eine medikamentöse Behandlung erforderlich machen. Zuletzt sollen bei Unklarheiten spezielle Risikotests wie ein koronarer Kalk-Score oder die Pulswellengeschwindigkeitsmessung angewendet werden.
Blutdruckmessung in Apotheken
Apothekenangestellte, die eine Blutdruckmessung durchführen, sollten die neuen Vorgaben entsprechend berücksichtigen. Denn in vielen Apotheken gehört das Blutdruckmessen schon seit Langem zum Service. Mehr noch. Wie eine Analyse der Abda ergeben hat, konnten die Teams durch die regelmäßige Blutdruckmessung bereits zahlreiche Fälle von Bluthochdruck erkennen.
Seit rund zwei Jahren zählt die standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck zudem zu den pharmazeutischen Dienstleistungen, die auch von PTA übernommen werden können. Die Leistung wird mit 11,20 Euro vergütet. Anspruch besteht für Patient:innen mit Bluthochdruck, die mit einem Antihypertensivum behandelt werden. Die pDL umfasst dabei das Blutdruckmessen – genau drei Messungen im Abstand von je zwei Minuten. Das Ziel ist es, durch den Service die Sicherheit und Wirksamkeit der medikamentösen Therapie durch eine strukturierte pharmazeutische Blutdruckkontrolle zu verbessern.
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