Zugegeben, die jährliche Steuererklärung gehört zu den leidigsten Aufgaben überhaupt. Kaum ist das Kalenderjahr rum, beginnt die Frist für die Abgabe. Die gute Nachricht: In der Regel lohnt sich der Aufwand und es gibt Geld zurück. Die noch bessere Nachricht: Für 2022 könnte es sogar noch mehr Geld von der Steuer geben.
Fluchen vorprogrammiert: Jahr für Jahr bringt die Abgabe der Steuererklärung viele von uns zur Verzweiflung. Die Frist für 2021 läuft bereits und so manche/r würde am liebsten auf die Abgabe verzichten. Wenn da nur nicht der finanzielle Anreiz wäre. Denn in der Regel zahlt sich die Abgabe aus, weil sich so Einiges von der Steuer absetzen lässt. Schreibt der/die Chef:in zum Beispiel eine bestimmte Arbeitskleidung in der Apotheke vor, die du dir auch noch selbst besorgen musst, kannst du dies ebenso angeben wie Weiterbildungsmaterialien. Und auch die Fahrt zur Arbeit in die Apotheke wird bei der Berechnung der zu zahlenden Einkommenssteuer berücksichtigt. Ergibt sich dabei, dass du bereits mehr gezahlt hast, als du eigentlich musstest, gibt es Geld zurück. Das Beste: Ab diesem Jahr könnte die Rückzahlung sogar noch höher ausfallen.
Grund für den „Geldsegen“: Sowohl die Werbungskostenpauschale als auch die Pendlerpauschale sind zum 1. Januar 2022 gestiegen, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband informiert. Das bedeutet, Angestellte können höhere Beiträge für berufliche Aufwendungen geltend machen und haben so die Chance auf mehr Geld von der Steuer.
Mehr Geld von der Steuer: Werbungskosten- und Pendlerpauschale steigen
Unter Werbungskosten fallen alle Ausgaben, die im Rahmen des Jobs angefallen sind. Dazu zählen laut Lohnsteuerhilfeverein Kosten für Weiterbildungen, Fachbücher, die Mitgliedschaft in der Apothekengewerkschaft, Berufsbekleidung wie Kittel und Co. – aber auch die Fahrtkosten zur Arbeit. Anstatt alles einzeln anzugeben, kannst du von der Werbungskostenpauschale profitieren. Und diese hat sich zum Jahresbeginn um 200 Euro auf nun 1.200 Euro erhöht. Das bedeutet, dass du unter Umständen mehr Geld von der Steuer zurückbekommst.
Achtung: Du solltest keine Posten in der Steuererklärung angeben, die du nicht mehr belegen kannst. Denn auf Verlangen des Finanzamts musst du die entsprechenden Belege womöglich nachreichen.
Vor allem für einen besonders weiten Arbeitsweg kann sich neben der Werbungskostenpauschale auch die Inanspruchnahme der Pendlerpauschale lohnen. Sie greift für alle Beschäftigten, die nicht von zu Hause arbeiten, sondern von dort zum Arbeitsort fahren oder gehen müssen. Die daraus entstehenden Kosten lassen sich von der Steuer absetzen. Bis zu einer Entfernung von 20 Kilometer pro Strecke können 30 Cent pro Kilometer geltend gemacht werden, ab dem 21 Kilometer sind es seit Anfang des Jahres sogar 38 Cent (zuvor 35 Cent). Dafür musst du angeben, an wie vielen Tagen du die jeweilige Strecke gefahren bist. Ein Beispiel: Wohnst du 25 Kilometer von der Apotheke entfernt und bist an rund 270 Tagen (zum Beispiel bei einer Sechs-Tage Woche) dorthin gefahren, ergibt sich ein Betrag von 2.133 Euro ((270 Tage x 20 Kilometer x 0,3 Euro) + 270 Tage x 5 Kilometer x 0,38 Euro)) – weit mehr als mit der Werbungskostenpauschale abgedeckt wird und somit die Gelegenheit, noch mehr Geld von der Steuer zurückzubekommen.
Für wen ist die Steuererklärung Pflicht?
PTA, die lediglich ihrer Tätigkeit in der Apotheke nachgehen und Single sind, müssen in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Übst du jedoch zum Beispiel einen Nebenjob aus (kein Minijob), ist die Einreichung Pflicht. Das gilt laut § 46 Einkommenssteuergesetz auch für:
- Verheiratete Arbeitnehmer:innen mit Steuerklasse 5, 6 oder 4 mit Faktor
- Beschäftigte, die Kranken-, Eltern-, Mutterschafts- oder Arbeitslosengeld bekommen haben
- Personen mit mehr als 410 Euro Nebeneinkommen, beispielsweise durch Vermietung
- Geschiedene oder getrennt lebende Personen, die im selben Jahr erneut geheiratet haben
- Steuerzahler:innen, die einen Freibetrag für Fahrtkosten oder ähnliches genutzt haben
- Angestellte, die in Kurzarbeit waren
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