Vitamin C trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei und gehört zu den Topsellern in der Erkältungszeit. Gefragt sind auch Kombipräparate, die die Symptome eines grippalen Infektes lindern können. Doch bei hochdosierten Vitamin C-Präparaten und Arzneimitteln mit Acetylsalicylsäure (ASS) und/oder Pseudoephedrin kann die Ausscheidung beeinflusst werden.
Hochdosiertes Vitamin C ( > 1 g) kann den Säuregrad des Urins erhöhen. Die Folge: Die Ausscheidungsgeschwindigkeit und Aktivität bestimmter Arzneimittel können beeinflusst werden. Zwei Beispiele sind die Wirkstoffe ASS und Pseudoephedrin. Während sich beim „sauren“ nicht-steroidalen Antirheumatikum die Ausscheidung verlangsamt, wird diese beim „basischen“ Pseudoephedrin beschleunigt. Allerdings ist die klinische Bedeutung nicht bekannt.
ASS hemmt gering dosiert irreversibel die Thrombozytenaggregation durch Acetylierung der Cyclooxygenase. In der Folge kommt es zu einer Hemmung von Thromboxan-A2 in den Blutzellen. In höheren Dosierungen überwiegt die schmerzstillende Wirkung. Das NSAR hemmt die Cyclooxygenase-1 (COX).
Pseudoephedrin ist ein indirektes Sympathomimetikum, wirkt stimulierend und schüttet verstärkt Katecholamine aus, während es deren Wiederaufnahme hemmt. Die Gefäße verengen sich und die Nasenschleimhäute schwellen ab. Allerdings in geringerem Maße, als ein Nasenspray mit Xylo- oder Oxymetazolin dies erreichen kann. Die Halbwertszeit von Pseudoephedrin beträgt etwa 9 bis 16 Stunden. Die Tageshöchstdosis von Pseudoephedrin liegt bei 180 mg. Pseudoephedrin ist als lipophiler Arzneistoff ZNS-gängig. Die Konzentration, die Wahrnehmung von Sinnesreizen und die Reaktionszeit können beeinflusst werden.
Vitamin C gehört zu den wasserlöslichen Vitaminen und besitzt antioxidative Eigenschaften. Außerdem ist Ascorbinsäure an verschiedenen Stoffwechselvorgängen beteiligt. So kann Vitamin C die Aufnahme von Eisen im Darm verbessern. Speichern kann der Körper den Radikalfänger nicht – und auch nicht selbst bilden. Der Tagesbedarf von Vitamin C liegt laut Deutscher Gesellschaft für Ernährung (DGE) bei 110 mg (Männer) beziehungsweise 95 mg (Frauen) – bei Schwangeren sind es 105 mg und bei Stillenden 125 mg. In der Regel kann der Bedarf über die Nahrung gedeckt werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt für Nahrungsergänzungsmittel eine Höchstmenge von 250 mg pro Tagesdosis eines Produkts. Allerdings wird eine zusätzliche Aufnahme von Vitamin C von bis zu 1 g täglich nicht mit unerwünschten Wirkungen in Verbindung gebracht.
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