Arzneimittel mögen’s kühl. Die meisten Medikamente sollten bei Temperaturen zwischen 15 und 25 Grad gelagert werden. Klettert das Quecksilber auf 30 Grad oder mehr, kann die eigene Wohnung schnell zur Sauna und unter Umständen Arzneimittel beschädigt werden – ohne dass dies sichtbar ist. Hitze und Arzneimittel sind keine gute Kombi.
Arzneimittel sind empfindlich. Licht, Feuchtigkeit oder die falsche Lagertemperatur – zu kühl oder zu heiß – können die Qualität und die Wirksamkeit beeinträchtigen. Damit das Medikament auch bis zum aufgedruckten Verfallsdatum in einwandfreiem Zustand ist, sollten die auf der Verpackung angegebenen Lagerbedingungen eingehalten werden.
Tipp: Arzneimittel immer in der Originalverpackung aufbewahren und die Packungsbeilage nicht wegwerfen.
Raumtemperatur, kühl, einfrieren: Was bedeutet was?
Für die Lagerung von Arzneimitteln gibt es in der Regel drei Temperaturbereiche – Raumtemperatur, im Kühlschrank oder tiefgekühlt.
- Raumtemperatur: 15 bis 25 Grad (oder, falls auf der Packung angegeben, 15 bis 30 Grad). Dies entspricht auch der nach Apothekenbetriebsordnung vorgeschriebenen Temperatur in Apotheken, die es nicht zu überschreiten gilt.
„Bei Arzneimitteln, die bei Raumtemperatur gelagert werden sollen, ist eine kurzzeitige, geringfügige Unter- oder Überschreitung des angegebenen Temperaturbereichs in der Regel unproblematisch“, schreibt das Bundesgesundheitsministerium.
Arzneimittel sollten niemals großer Hitze ausgesetzt werden. Medikamente daher nie im Auto vergessen oder auf die Fensterbank legen. Generell gilt: direktes Sonnenlicht meiden.
Das Bad ist ebenfalls der falsche Lagerort für Arzneimittel. Denn aufgrund der stark schwankenden Luftfeuchtigkeit und der oft erhöhten mittleren Temperatur kann die Qualität der Präparate beeinträchtigt werden.
- Im Kühlschrank: 2 bis 8 Grad
Der Aufdruck „kühl lagern“ entspricht einer Temperatur zwischen zwei bis acht Grad. Tiefkühlfach und Kühlschranktür sind tabu. Denn in der Tür sind durch das ständige Öffnen und Schließen Temperaturschwankungen möglich. Aber Vorsicht: Im hinteren Teil des Kühlschranks oder an der Wand sollten Arzneimittel nicht aufbewahrt werden. Es besteht die Gefahr, dass das Medikament bei Kontakt mit der Kühlschrankwand einfriert oder die Packung durch das gebildete Kondenswasser aufweicht. Idealer Lagerort ist in der Regel das Gemüsefach. Es sei denn, es handelt sich um einen Kühlschrank mit gesonderter Temperaturregelung, dann kann es im Gemüsefach zu warm sein.
- Tiefgekühlt: bei -18 Grad oder kälter
Somme, Sonne, Hitze und Arzneimittel
Hitze kann für Arzneimittel zur Gefahr werden. Hohe Temperaturen können Arzneimittel beschädigen, ohne dass dies äußerlich erkennbar ist. Würden beispielsweise Asthmasprays in der direkten Sonne gelagert, könnten sich Dosiergenauigkeit und Wirksamkeit verändern, teilt die ABDA mit.
Anders verhält es sich beispielsweise bei Zäpfchen – hier sind Veränderungen durch hohe Temperaturen sichtbar, denn diese können schmelzen und der Wirkstoff kann sich ungleichmäßig in der Grundlage verteilen, so die ABDA. Das mache sie auch nach dem Abkühlen unbrauchbar. Bei Cremes kann Hitze die Konsistenz verändern, die Bestandteile trennen sich und die Creme bricht.
Von der Apotheke nach Hause
„Die meisten Arzneimittel kann man auch an einem heißen Sommertag ohne Bedenken von der Apotheke nach Hause tragen. Aber man darf sie nicht auf Dauer zu warm aufbewahren“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer.
Wärmeempfindliche Medikamente sollten in einer Kühltasche ohne Kühlelement verstaut werden. „Es gibt außerdem kühlkettenpflichtige Arzneimittel, die auch während des Transports von der Apotheke zum Patienten eine kontinuierliche Kühlung brauchen. Diese eignen sich nicht für einen Versand per Post“, so Benkert. Der Apotheker empfiehlt, kühlpflichtige Arzneimittel in einer Apotheke vor Ort zu beziehen.
Bei kühlpflichtigen Arzneimitteln ist Vorsicht geboten, sie dürfen unterwegs nicht einfrieren und sollten mit einem Handtuch umwickelt werden, um direkten Kontakt mit dem Kühlakku zu vermeiden, empfiehlt die ABDA.
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