Die „Roadmap“ beim E-Rezept ist klar: Nach dem verpflichtenden Start für Rx-Präparate sollen Mitte nächsten Jahres elektronische BtM- und T-Rezepte folgen. Hilfsmittel (HiMi) sollen ab Juli 2027 digital verordnet werden können. Doch das geht einigen nicht schnell genug. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert einen früheren Start für HiMi-E-Rezepte und einen gesetzlichen Anspruch auf Therapieberatung für Patient:innen.
Als sorgen Störungen in der TI, fehlerhafte Verordnungen oder eine verzögerte Übermittlung von E-Rezepten in den Apotheken nicht schon für genug Ärger, kommt eine weitere Stolperfalle hinzu: elektronische Hilfsmittelrezepte. Denn diese sollen erst ab Juli 2027 möglich sein, laufen jedoch mitunter jetzt schon in einigen Apotheken auf. Nun wird die Forderung laut, HiMi-E-Rezepte bereits vor 2027 zu ermöglichen. Außerdem sollen Patient:innen bei der Hilfsmittelversorgung einen Anspruch auf Therapieberatung erhalten. Das geht aus einem „Whitepaper Hilfsmittelversorgung“ des BVMed hervor.
HiMi-E-Rezepte vor Juli 2027 ermöglichen
Laut dem Entwurf zum Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digitalgesetz), der Mitte Dezember vom Bundestag verabschiedet wurde, ist die verpflichtende Einführung von HiMi-E-Rezepten zum 1. Juli 2027 geplant. Ursprünglich sollte diese bereits ein Jahr früher erfolgen.
Der BVMed sieht in der Verschiebung eine Herausforderung. Der Grund: Schon jetzt würden Ärzt:innen Hilfsmittel und Medizinprodukte elektronisch verordnen, obwohl dies gesetzlich nicht vorgesehen ist und daher nicht erfolgen dürfte. Das Problem: Einige Leistungserbringer sind noch nicht an die TI angeschlossen. Die Lösung liegt auf der Hand: ein beschleunigter Start beim E-Rezept für HiMi und Medizinprodukte. „Durch eine gesetzliche Klarstellung sollte das Verfahren zum Anschluss der Leistungserbringer an die Telematik-Infrastruktur verbindlich und unter Nennung von klaren Zeitschienen geregelt werden.“
Therapiemanager sollen HiMi-Versorgung verbessern
Doch damit nicht genug. Um die Hilfsmittelversorgung von Patient:innen dauerhaft sicherzustellen, fordert der BVMed auch die Einführung eines Anspruchs auf Therapieberatung und -management, der gesetzlich verankert werden soll – insbesondere bei beratungsintensiven Hilfsmitteln und/oder Medizinprodukten sowie in komplexen Versorgungssituationen.
Konkret wünscht sich der Verband bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen nach § 33 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) beziehungsweise den in § 31 SGB V genannten Produkte und den damit verbundenen ambulanten Behandlungen eine individuelle Beratung und Hilfestellung durch entsprechende Therapieberater:innen und -manager. Letztere können beispielsweise Personen sein, die bei einem Hilfsmittel-Leistungserbringer tätig sind. Sie sollten unter anderem
- den jeweiligen Versorgungsbedarf von Patient:innen systematisch erfassen und analysieren,
- einen individuellen Versorgungsplan mit den erforderlichen Leistungen erstellen sowie
- die Durchführung und eventuell Anpassung des Versorgungsplans im Blick behalten.
Außerdem sollen die Vernetzung und Kommunikation mit anderen an der Versorgung Beteiligten gewährleistet werden.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Ersatzkassen-Rabattvertrag: 9 von 14 Antibiotika aus Europa
Gemäß Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) müssen bei Rabattausschreibungen über Antibiotika auch Unternehmen berücksichtigt werden, deren Wirkstoffproduktion in der EU und …
Kinderkrankentage: Verringert Teilzeit den Anspruch?
Sowohl in diesem als auch im kommen Jahr können berufstätige Eltern jeweils bis zu 15 Kinderkrankentage beanspruchen. Ihr Gehalt bekommen …
Diamorphin: Zugang zu „Heroin“ auf Rezept soll erleichtert werden
Diamorphin kommt in der Substitutionstherapie zum Einsatz. Seit 2009 gibt es das „Heroin“ auf Rezept. Seitdem ist die Zahl der …