Herzinfarkt: Streit im Team als Arbeitsunfall?
Auch wenn Teamwork in der Apotheke unverzichtbar ist, ist zwischen den Kolleg:innen nicht immer alles „eitel Sonnenschein“. Denn mitunter gehen die Meinungen auseinander. Hat ein Streit im Team gesundheitliche Folgen für Angestellte, kann dies ein Arbeitsunfall sein, zeigt ein Urteil.
Zur Erinnerung: Ein Arbeitsunfall ist ein „plötzliches äußeres Ereignis, das zu einem Körperschaden führt“, heißt es vom DGB Rechtsschutz. Dabei muss der jeweilige Vorfall mit der dienstlichen Tätigkeit oder dem unmittelbaren Arbeitsweg in Verbindung stehen. Für den entstandenen Schaden kommt die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) auf. Für Apothekenmitarbeitende ist dies die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Sie übernimmt beispielsweise die Kosten für Heil- und Hilfsmittel oder Reha und springt ein, wenn Angestellte nach einem Arbeitsunfall länger als sechs Wochen ausfallen und die Entgeltfortzahlung durch den/die Chef:in endet.
Auch Unfälle beim Gang zur Toilette oder in den Personalraum sind durch die BG abgesichert. Und das gilt ebenfalls für eine verbale Auseinandersetzung mit den Kolleg:innen. So kann auch ein Herzinfarkt nach einem Streit im Team als Arbeitsunfall angesehen werden, zeigt ein Urteil des Bundesozialgerichts (BSG).
Arbeitsunfall: Streit im Team genügt als Auslöser
Was war passiert? Mehrere Bankangestellte gerieten nach Geschäftsschluss in eine Meinungsverschiedenheit, nachdem eine Differenz in der Kasse festgestellt wurde. Während ein Kollege den Vorfall mitsamt des dafür verantwortlichen Mitarbeiters an den Chef melden wollte, sprach sich eine Beschäftigte dagegen aus. Es kam zum Streit im Team und in der Folge erlitt die Frau einen Herzinfarkt. Nach erfolgreicher Reanimation wollte sie den Vorfall als Arbeitsunfall geltend machen.
Doch die zuständige Berufsgenossenschaft weigerte sich, dies anzuerkennen und entsprechend für den gesundheitlichen Schaden aufzukommen. Der Grund: Es handele sich nicht um einen Unfall. Eine „Extremsituation“ habe demnach nicht vorgelegen. Doch die Richter:innen am BSG teilten diese Auffassung nicht.
Ein Streit im Team könnte als Auslöser für einen Arbeitsunfall generell genügen, weil es dadurch zu einer Befindensänderung kommen kann. Auch alltägliche Vorgänge wie eine Meinungsverschiedenheit mit Kolleg:innen könnten folglich als Arbeitsunfälle eingestuft werden. Im vorliegenden Fall blieb sie Auseinandersetzung zwar grundsätzlich sachlich, dennoch kam es laut dem Gericht zu einem „unschönen, unharmonischen und frostigen Ende“, was zu den gesundheitlichen Folgen geführt haben könnte. Das Bundessozialgericht verwies den Fall zur Nachbesserung daher zurück an das zuständige Landessozialgericht.
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