Seit rund zwei Jahren wird in den Apotheken im Rahmen von Modellprojekten gegen Grippe geimpft. Das könnte sich ändern, denn die Grippeschutzimpfung in Apotheken soll laut einem Änderungsantrag zum Pflegebonusgesetz zur Regelversorgung werden.
Laut Änderungsantrag zum Pflegebonusgesetz der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die GRÜNEN und FDP sollen Apotheken künftig in die Regelversorgung mit Grippeschutzimpfungen einbezogen werden. Somit sollen Apotheken die Möglichkeit haben, unabhängig von Modellprojekten einen weiteren, niedrigschwelligen Zugang zu Grippeschutzimpfungen zu bieten und somit zur Erhöhung der Impfquote beizutragen.
Zur Grippeschutzimpfung bei Personen ab 18 Jahren berechtigt sollen laut Referentenentwurf Apotheker:innen sein, die bereits im Rahmen der Modellvorhaben gegen Grippe impfen oder eine ärztliche Schulung für die Grippeschutzimpfung absolviert haben oder bereists nach erfolgreicher Schulung gegen Corona impfen.
Wird in der Apotheke im Rahmen der Regelversorgung gegen Grippe geimpft, umfasst es mehr als das Setzen der Spritze. Dazu gehören auch die Anamnese, Aufklärung, Impfberatung sowie die Beobachtung im Anschluss an die Impfung sowie das Beherrschen von Notfallmaßnahmen im Falle von akuten Impfreaktionen.
Zudem müssen Vorgaben zu den Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Grippeschutzimpfungen festgelegt werden. Dazu ist eine Änderung im Apothekengesetz notwendig. Unter anderem soll eingefügt werden, dass Apothekenleiter:innen sicherzustellen haben, dass in der Apotheke nur gegen Grippe geimpft wird, wenn
- ein/e Apotheker:in impft, die/der zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen berechtigt ist,
- eine geeignete Räumlichkeit mit der erforderlichen Ausstattung zur Verfügung steht und
- eine nach berufsrechtlichen Vorschriften erforderliche Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
Außerdem sollen Apothekenleiter:innen bei der zuständigen Behörde die Durchführung von Grippeschutzimpfungen und die dafür vorgesehenen Räumlichkeiten sowie Änderungen anzeigen, bevor mit dem Impfen begonnen wird.
PTA sollen nicht gegen Grippe impfen dürfen, können aber unterstützend tätig sein – beispielsweise bei der Vorbereitung und der Dokumentation der Impfung. PTA müssen für die Tätigkeit ausreichend qualifiziert sein und regelmäßig geschult werden, die Schulungsmaßnahmen sind zu dokumentieren.
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