Impfen ab zwölf Jahren: Ja oder Nein? Während die Ständige Impfkommission (STIKO) keine generelle Corona-Impfung für Kinder und Jugendliche empfiehlt, halten die Gesundheitsminister:innen der Länder an ihrem Beschluss aus dem Mai fest: Allen Kindern ab zwölf Jahren soll ein Impfangebot gemacht werden. Außerdem sollen ab September Auffrischungsimpfungen angeboten werden.
Mit Comirnaty (BioNTech) und Spikevax (Moderna) haben zwei Corona-Impfstoffe die Zulassung für Kinder ab zwölf Jahren. Eine Impfempfehlung für alle Kinder zwischen zwölf und 17 Jahren gibt es seitens der STIKO noch nicht.
Die Expert:innen der STIKO empfehlen eine Impfung für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren mit Vorerkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, sowie für Kinder und Jugendliche, in deren Umfeld sich Angehörige oder Kontaktpersonen mit hoher Gefährdung für einen schweren Krankheitsverlauf befinden, die selbst nicht geimpft werden können oder bei denen der begründete Verdacht auf einen nicht ausreichenden Schutz besteht. Außerdem empfiehlt die STIKO Jugendlichen, die arbeitsbedingt ein erhöhtes Expositionsrisiko oder engen Kontakt zu vulnerablen Gruppen haben, sich gegen Corona impfen zu lassen.
Auch wenn es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt, können Kinder ab zwölf Jahren „nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch und Risikoakzeptanz des Kindes oder Jugendlichen bzw. des oder der Sorgeberechtigten“ gegen Corona geimpft werden. Daher hatten die Gesundheitsminister:innen der Länder bereits im Mai beschlossen, allen Kindern und Jugendlichen bis Ende August 2021 ein Impfangebot zu machen. Mit Erfolg: Stand 1. August waren hierzulande bereits 20,5 Prozent der zwölf- bis 17-Jährigen geimpft, knapp 10 Prozent dieser Altersgruppe sind bereits vollständig gegen Corona geimpft.
„Es stehen ausreichend Impfdosen beider Hersteller zur Verfügung, um allen der ca. 4,5 Millionen zwölf- bis 17-jährigen Personen in Deutschland diese Impfung unmittelbar anbieten zu können“, heißt es im Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), der wie folgt lautet: Die Länder sollen Impfungen für zwölf- bis 17-Jährige anbieten – auch in Impfzentren. Nötig sind eine ärztliche Aufklärung sowie gegebenenfalls eine Zustimmung der Sorgeberechtigten.
Außerdem sollen ab September Auffrischungsimpfungen mit einem mRNA-Impfstoff angeboten werden. Folgende Personen sollen zuerst ein Angebot erhalten:
- in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen – mindestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie
- Patient:innen mit Immunschwäche oder Immunsuppression sowie Pflegebedürftige und Höchstbetagte, die noch Zuhause wohnen
Beide Gruppen sollen von niedergelassenen Ärzt:innen oder mobilen Teams geimpft werden.
- vollständig geimpfte Bürger:innen, die den ersten Impfschutz mit einem Vektor-Impfstoff von AstraZeneca oder Johnson & Johnson erhalten haben, die Personen sollen in Impfzentren, Arztpraxen oder durch Betriebsärzt:innen geimpft werden.
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