Zur Beschleunigung der Corona-Impfungen in Deutschland sollen aus Sicht der Gesundheitsminister:innen der Länder künftig auch Apotheken und Zahnärzt:innen mit einbezogen werden. Der Bund sei gebeten, die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, sagte der Vorsitzende der Ressortchef:innen, Klaus Holetschek (CSU) aus Bayern, am Montag in München nach einer Schaltkonferenz.
Laut einem einstimmigen Beschluss der Länder könnte dies über eine zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung ermöglicht werden – etwa ergänzend zu Regelungen, nach denen Apotheken in regionalen Modellprojekten bereits Grippeimpfungen machen können.
Bis zum Jahresende werden mehr als 20 Millionen Auffrischimpfungen (Booster) länger zurückliegender Impfungen angestrebt. Holetschek machte mit Blick auf Apotheken und Zahnärzt:innen deutlich, dass eine Regelung für sie nicht von heute auf morgen umgesetzt werden könne. Auch für die Zukunft blieben Auffrischimpfungen aber wichtig.
Die Apotheken haben bereits Unterstützung angeboten. Es gebe derzeit 2.600 Apotheker:innen, die Impfschulungen für regionale Pilotprojekte zur Grippeimpfung gemacht hätten, hatte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände erklärt. Sie wären am schnellsten einsatzfähig.
In Praxen ziehen Impfungen bereits stark an, hinzukommen sollen zudem weitere öffentliche Angebote. Das Robert Koch-Institut (RKI) wirbt für zusätzliche Impfkapazitäten auch angesichts von Rückmeldungen aus überlasteten Hausarztpraxen. Wenn es standesrechtliche Beschränkungen gebe, sollte man diese temporär aufheben. Auffrischimpfungen könnten zeitweise auch außerhalb von Praxen gemacht werden.
Die Gesundheitsminister:innen der Länder drücken bei den Corona-Impfungen für Kinder aufs Tempo. In einem einstimmig gefassten Beschluss vom Montag fordern sie die EU-Kommission zu früheren Impfstofflieferungen auf – und bitten die Ständige Impfkommission (Stiko) um eine „sehr zeitnahe“ Empfehlung für Kinderimpfungen. In allen Ländern sollen „unverzüglich“ Angebote für Kinderimpfungen, etwa besondere Impfstraßen, eingerichtet werden.
Man begrüße es, dass die europäische Arzneimittelbehörde EMA nun einen Corona-Impfstoff für Fünf- bis Elfjährige zugelassen habe, sagte Bayerns Ressortchef Klaus Holetschek (CSU) am Montag.
Nun fordere man die EU-Kommission auf, den Impfstoff schneller zur Verfügung zu stellen als am 20. Dezember – dies ist das bisher genannte Datum. „Wir hoffen, dass das vorgezogen werden kann, damit wir da auch noch schneller mit den Impfungen anfangen können.“
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) sei sich zudem einig gewesen, dass man überall Kinder- und Familienimpfstraßen auf den Weg bringen wolle, damit man unmittelbar, wenn der Impfstoff zur Verfügung stehe, beginnen könne, sagte Holetschek als derzeitiger GMK-Vorsitzender.
Zudem werde die Ständige Impfkommission (Stiko) gebeten, zeitnah eine Empfehlung abzugeben, „und zwar so schnell sie können“. „Wir wollen da keinen Druck aufbauen“, sagte Holetschek. „Wir wissen aber, dass es wichtig wäre, das wir zeitnah gerade bei diesen sensiblen Impfungen tatsächlich von der Ständigen Impfkommission ein Signal kriegen.“ Die Stiko hatte zuletzt angekündigt, möglichst bis zur Auslieferung des Kinder-Impfstoffs eine Empfehlung auszusprechen.
Die EMA hatte vergangenen Donnerstag grünes Licht für die Zulassung des Präparats von Biontech/Pfizer (Comirnaty) auch für die Gruppe der Fünf- bis Elfjährigen gegeben – aber in niedrigerer Dosierung: Kleinere Kinder bekommen im Vergleich zur Altersgruppe ab zwölf nur ein Drittel der Dosis gespritzt, also 10 statt 30 Mikrogramm.
Abgesehen davon seien niedergelassene Ärzt:innen schon jetzt in der Lage, nach individueller Beratung Impfungen von Kindern vorzunehmen, sagte Holetschek, betonte allerdings: „Es handelt sich da aber um einen sogenannten Off-Label-Use.“ Der Kinderimpfstoff sei erst in den Dosen, in denen er dann ausgeliefert werde, von der EMA-Zulassung erfasst. Sollen jetzt schon Kinder geimpft werden, muss der schon verfügbare Impfstoff vom Arzt so portioniert werden wie in der Zulassungsstudie.
Im Beschluss der Länder-Minister:innen heißt es dazu, eine Impfung von Kindern zwischen fünf und elf Jahren erfolge bis zur Auslieferung der Kinderimpfstoffe „in eigener Verantwortung und Entscheidung sowie nach individueller Beratung durch den niedergelassenen Arzt oder die Ärztin (Off-Label-Use)“. Und weiter: Das Infektionsschutzgesetz erlaube „in diesem Fall keine Haftungsübernahme durch den Bund“.
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