Gesundheitsförderung: Wenn Chef:innen für das Gesundbleiben zahlen
PTA müssen bei der Arbeit in der Apotheke mit verschiedenen Belastungen jonglieren, sowohl psychisch – Stichworte Kundendiskussionen, Lieferengpässe, Personalnot – als auch physisch durch langes Stehen und Co. Umso wichtiger ist es, die eigene Gesundheit nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Und hier kommen Chef:innen ins Spiel. Denn sie können die Gesundheitsförderung von Mitarbeitenden finanziell unterstützen.
Arbeitgebende tragen für ihre Angestellten die Fürsorgepflicht. Das bedeutet, sie müssen sich um die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten kümmern. Und dazu zählt auch das Verhindern von berufsbedingten Erkrankungen wie Burnout, Rückenproblemen und Co. Stichwort Gesundheitsförderung. Entscheiden sich Arbeitnehmende für entsprechende Maßnahmen, können sie von Chef:innen Geld dafür bekommen, und zwar steuerfrei.
„Bis zu 600 Euro kann ein Arbeitgeber pro Mitarbeiter und pro Jahr steuerfrei für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit erbringen“, informiert das Bundesministerium für Gesundheit.
600 Euro steuerfrei zur Gesundheitsförderung
Die Voraussetzung ist, dass Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung der Maßnahmen den Vorgaben nach §§ 20 und 20b Sozialgesetzbuch V entsprechen. Dies gilt unter anderem für zertifizierte Präventionskurse, beispielsweise zur Entspannung und Stressbewältigung, Rückenkurse, Ernährungsberatung oder Raucherentwöhnung. Mitgliedsbeiträge für Sportverein oder Fitnessstudio, Massagen und Physiotherapie zählen nicht dazu, wie es in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums heißt. Alternativ können die Kurse auch im Betrieb durchgeführt werden.
Im Klartext heißt das: Chef:innen können Angestellten die Teilnahme an bestimmten Gesundheitskursen finanzieren. Um Arbeitslohn handelt es sich dabei nicht, da der/die Arbeitgeber:in damit ausschließlich betriebliche Interessen – nämlich die Erhaltung der Arbeitskraft – verfolgt. Wichtig ist neben der Vorlage einer Teilnahmebescheinigung, dass das Geld zusätzlich zum Gehalt gezahlt und nicht darauf angerechnet wird. Eine Entgeltumwandlung ist dagegen nicht möglich. Bei einem Jobwechsel können die 600 Euro pro Jahr bei beiden Arbeitgebenden in Anspruch genommen werden.
Übrigens: Auch die Krankenkassen unterstützen Präventionsmaßnahmen zum Gesundbleiben mitunter und übernehmen die Kosten dafür oder Zahlen sogar Boni.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Cybersicherheit: Apotheken in der Pflicht
Im Oktober hatte sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der sogenannten NIS-2-Richtlinie der EU befasst. Ein Entwurf wurde …
Diamorphin-Therapie: Das ist neu!
§ 5 der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) wurde angepasst. Damit ergeben sich Neuerungen bei der Substitution mit Diamorphin. Die Änderungen wurden im …
EuGH-Verbot für DocMorris-Gutscheine
Die Rx-Boni von Versandapotheken sind schon als Werbung für rezeptpflichtige Medikamente unzulässig, jedenfalls sofern es sich um Gutscheine für nachfolgende …