Du hast deinen Termin für ein Gehaltsgespräch vereinbart? Super, dann ist die erste Hürde genommen und es kann an die Vorbereitung gehen. Tipps gibt es viele, aber kaum eine Antwort auf die Frage, welche Erhöhung angebracht ist. Wir haben bei Adexa-Rechtsexpertin und Businesscoach Minou Hansen nachgefragt, welches Gehaltsplus möglich ist.
Im Gehaltsgespräch wird oft eine Erhöhung des Gehalts/Tarifgehalts plus X Prozent gefordert. Da stellt sich auch schon die erste Frage: Wie viel ist X? Wie kann man X in Zahlen ausdrücken und geht das überhaupt? Was ist angemessen, was unangebracht, was utopisch? Welche Fakten können berücksichtigt werden?
Status quo: Das verdienen PTA laut Bundesrahmentarifvertrag (zwischen Adexa und Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken)
1. bis 2. Berufsjahr 2.149 Euro
3. bis 5. Berufsjahr 2.264 Euro
6. bis 8. Berufsjahr 2.457 Euro
9. bis 14. Berufsjahr 2.668 Euro
ab 15. Berufsjahr 2.783 Euro
PTA haben gute Chancen auf ein Gehaltsplus, wie Hansen erzählt: „Aufgrund des Fachkräftemangels kann man grundsätzlich erwarten, als PTA in der öffentlichen Apotheke übertariflich bezahlt zu werden. 5 bis 15 Prozent sind da ganz realistisch. Eine Ausnahme können Städte bzw. Regionen mit einer großen Anzahl an PTA-Schulen bzw. PTA-Absolvent:innen sein, wo es zumindest Berufseinsteiger:innen etwas schwerer haben könnten.“
Alles, was du brauchst, ist eine gute Verhandlungsstrategie gespickt mit guten Argumenten für eine übertarifliche Bezahlung. Dazu gehören laut Hansen beispielsweise die übertragene Abzeichnungsbefugnis für Verordnungen gemäß § 17 Abs. 6 Satz 2 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), die Verantwortlichkeit zum Beispiel für Rezeptur oder QMS, die Betreuung der Botendienste, eine lange Betriebszugehörigkeit, die Funktion als Mentor:in für PTA-Praktikant:innen und vieles mehr.
Auch die Berufserfahrung zählt zu den Argumenten auf PTA-Seite und das, obwohl diese im Tarifvertrag bereits berücksichtigt werden. „Wer aber auf deutlich mehr als 15 Jahre (Tarifbereich ADA) bzw. 10 Jahre (Tarifbereich TGL Nordrhein) kommt, hat auch hier ein gutes Argument für ein übertarifliches Plus“, so die Expertin.
Welches Argument zu welchem Gehaltsplus führen kann, lässt sich nicht allgemein in Zahlen ausdrücken. Hansen erklärt, warum: „Eine genaue Prozentzahl über Tarif für eine bestimmte Zusatzqualifikation lässt sich kaum nennen, solange es noch keinen Tarifvertrag gibt, der Fort- und Weiterbildung konkret berücksichtigt“ Außerdem komme es auch darauf an, ob die Qualifikation in der betreffenden Apotheke gebraucht werde und von Bedeutung ist.
Tipp: Im Gespräch die Gehaltsforderung etwas höher setzen. „Wer beispielsweise ein Gehalt von 10 Prozent über Tarif aushandeln möchte, hat bei einer Einstiegsforderung von 15 Prozent noch Verhandlungsspielraum.“
Die getroffenen Vereinbarungen sollten schriftlich festgehalten und von beiden Seiten unterschrieben werden. Hansen empfiehlt Formulierungen wie „ein Tarifgehalt plus X Prozent“ oder notfalls „ein Tarifgehalt plus X Euro“. Von Vereinbarungen wie „Die übertarifliche Zulage ist eine freiwillige Leistung, auf die etwaige Tariferhöhungen angerechnet werden können“ rät die Expertin ab, denn schnell sind ausgehandelte Vorteile weggeschmolzen.
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