In Bayern gelten seit dem 13. April die neuen Regeln der Allgemeinverfügung Isolation (AV Isolation). Im Freistaat wurde die Isolation auf fünf Tage verkürzt, ein Freitesten ist nicht mehr nötig.
Bislang gilt im gesamten Bundesgebiet: Corona-Infizierte müssen in Isolation, und zwar für zehn Tage. Betroffene haben allerdings die Möglichkeit, sich nach sieben Tagen durch einen PCR-Test oder einen zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“ zu lassen. Gesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach plant ein Ende der Quarantänepflicht für Kontaktpersonen ab Mai, hält aber an der Isolationspflicht fest. In Bayern gelten schon seit dem 13. April Änderungen, darunter eine verkürzte Isolation.
Bayern: Isolation verkürzt, Freitesten entfällt
„Bayern verkürzt die Isolation nach einem positiven Corona-Test auf fünf Tage. Ein abschließendes Freitesten ist künftig nicht mehr notwendig“, teilt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (STMGP) mit. Voraussetzung ist aber 48 Stunden Symptomfreiheit. Wer nach fünf Tagen noch Symptome einer Corona-Infektion verspürt, muss die Isolation fortsetzen, und zwar so lange, bis die Zeichen der akuten Erkrankung 48 Stunden lang nicht mehr bestehen – maximal aber zehn Tage. Zwar ist eine abschließende Testung nicht mehr verpflichtend, jedoch sollen Betroffene nach der Isolation noch „eine Zeit lang“ eine Maske tragen und Kontakte reduzieren.
Außerdem entfällt die Quarantäne für enge Kontaktpersonen vollständig – dies gilt auch für Kontaktpersonen, die nicht geimpft oder genesen sind.
„Die Isolation ist weiterhin verpflichtend – eine Corona-Infektion ist keine Privatsache! Aber der Freistaat Bayern entwickelt seine Corona-Strategie weiter und passt sie an die aktuelle Lage an. Die Saison der akuten Atemwegsinfektionen nähert sich dem Ende, der Infektionsdruck sinkt und die Krankenhausbelastung ist stabil. Daher halten wir es für mehr als vertretbar, die Anordnung der Isolation auf fünf Tage zu verkürzen und die Quarantäne für enge Kontaktpersonen aufzuheben. Zudem entspricht dieses Vorgehen den Überlegungen des Robert Koch-Instituts, welches sogar eine freiwillige Selbstisolation für zulässig hielt, und auch international ist eine fünftägige Isolation etabliert“, so Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek.
Ausnahme zum Schutz vulnerabler Gruppen
Zum Schutz vulnerabler Gruppen gelten jedoch strengere Maßnahmen: „Wer in vulnerablen Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder der Eingliederungshilfe arbeitet, unterfällt nach dem Ende der Isolation einem Tätigkeitsverbot und kann nur dann wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren, wenn er ein negatives Testergebnis vorlegt (Antigentest oder PCR-Test mit Ct-Wert >30). So stellen wir den Schutz sicher“, so Holetschek, der die Lockerungen für „vertretbar und sinnvoll“ hält.
Prinzip Eigenverantwortung
„Wir wollen die Eigenverantwortung der Menschen stärken. Lässt der Infektionsdruck weiterhin nach, soll im Rahmen einer zweiten Stufe die Isolation freiwillig werden. Diesen Übergang wollen wir gestalten und die Menschen mitnehmen. Geplant ist, dass wir uns auf der Gesundheitsministerkonferenz am 25. April noch einmal intensiv mit diesem Thema befassen und möglichst einen Zeitplan zum weiteren Vorgehen entwickeln, ab wann die Isolation nicht mehr verpflichtend ist“, so Holetschek.
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