Das E-Rezept kann die Arzneimitteltherapiesicherheit gefährden. In einzelnen Fällen wurde beispielsweise das falsche Arzneimittel in der Apothekensoftware angezeigt. Eine Falschabgabe kann gesundheitliche Risiken zur Folge haben. Zum Glück konnten durch die Achtsamkeit der Apotheken Falschabgaben verhindert werden.
Was ist passiert? Die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt berichtet über konkrete Fälle, bei denen nicht das verordnete Arzneimittel durch die Apotheke abgerufen wurde. Zum einen hatte die Praxis Amlodipin elektronisch verordnet, nach Übernahme vom Gematikserver wurde im Kassenprogramm jedoch Bisoprolol angezeigt. In einem anderen Fall war Novalgin in Tablettenform rezeptiert, abgerufen wurde jedoch Fosfomycin. Eine Falschabgabe hätte die Therapie gefährden und für die Versicherten ein gesundheitliches Risiko darstellen können.
Hinzukommen weitere Herausforderungen. Beispielsweise eine doppelte Belieferung von Ulunar Breezhaler zu 90 Stück. Ein E-Rezept wurde beliefert, ein weiteres für denselben Patienten wurde wegen nicht sofortiger Verfügbarkeit zurückgegeben. Doch vom Versicherten kam die Rückmeldung, dass er in einer anderen Apotheke nochmals Ulunar zu 90 Stück erhalten habe.
Auch das Freitextfeld macht Probleme. Einige Kassenprogramme könnten nur schwer erkennen, ob es sich um eine Freitextverordnung oder eine Arzneimittelverordnung per PZN handele. So wurde laut Kammer aus einer Freitextverordnung mit Dosierplan zusätzlich ein neues Arzneimittel „Olanzapin 2,5mg“ angezeigt.
Die Fehlermeldungen kommen nicht nur aus Sachsen-Anhalt, sondern auch aus Brandenburg.
Was bedeutet das für Apotheken?
Besonders wachsam sein, um eventuelle Fehler erkennen und beheben zu können. „Wir bitten daher um erhöhte Aufmerksamkeit hinsichtlich möglicher fehlerhafter Präparateanzeigen im Kassenprogramm“, heißt es. Zudem sollen Art und Häufigkeit der auftretenden Probleme erfasst und der Kammer und AMTS-Risiken der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) übermittelt werden.
E-Rezept falsch angezeigt: Was können die Gründe sein?
Die der Apothekerkammer gemeldeten Fälle lassen häufig Fehler in der technischen Umsetzung der Verordnung und Datenübersetzung als wahrscheinlich erscheinen, heißt es. Um das Problem zu beheben, müsse die Meldung aber an die für technische Probleme zuständige Stelle erfolgen. Dazu hat die Gematik der Kammer Hinweise für den Meldeweg gegeben.
Apotheken sollen als erstes den Fehler beim Hersteller-Support der Apothekensoftware melden. So könnten bereits Maßnahmen ergriffen werden, um den Ausgabeprozess zu optimieren. Bei gravierenden AMTS-Fällen sollte außerdem die Kammer informiert werden. Diese solle die Fälle sammeln und an die Gematik übermitteln. Zudem bestehe die Möglichkeit, eine anonyme Meldung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu machen – „Meldung versorgungsrelevanter Auffälligkeiten und Fehlerkonstellationen bei der Nutzung der Anwendung der Telematikinfrastruktur“.
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