Neben einem Gehaltsplus können Arbeitgebende auch auf anderen Wegen ihre Wertschätzung zeigen und Angestellte beispielsweise bei der Altersvorsorge unterstützen. Außerdem ist ein finanzielles Extra zur Absicherung der Gesundheit möglich. Stichwort betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).
Eine betriebliche Altersvorsorge – die „Apotheken-Rente“ ist im Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) festgeschrieben. Anspruch darauf besteht für tarifbeschäftigte Apothekenangestellte. Das Ziel: Die später oftmals knappe gesetzliche Rente aufbessern und Altersarmut vorbeugen. Doch damit nicht genug. Denn Arbeitgebende können ihre Angestellten auch bei der Absicherung der eigenen Gesundheit unterstützen und ihnen durch eine betriebliche BU finanzielle Ersparnisse sichern.
Betriebliche BU: Absicherung mit Ersparnis
Hierzulande wird mehr als jede/r vierte Arbeitnehmende berufsunfähig. Neben körperlichen Ursachen sind vor allem psychische Belastungen immer häufiger der Grund, warum Angestellte noch vor Renteneintritt nicht mehr arbeiten können. Damit Betroffene im Fall der Fälle finanziell nicht in Not geraten, kommt eine BU ins Spiel, die monatlich eine festgelegte Summe auszahlt. Und hierbei können Arbeitgebende mitwirken.
Denn sie haben die Möglichkeit, für Angestellte eine betriebliche BU abzuschließen. Dabei zahlen Chef:innen den entsprechenden Versicherungsbeitrag in der Regel in eine eigenständige Direktversicherung ein. Die fälligen Beiträge können entweder komplett von der Apothekenleitung übernommen, zwischen Arbeitgeber:in und Angestellten aufgeteilt oder von Angestellten allein getragen werden.
Dabei gibt es für die betreibliche BU eine staatliche Förderung, sodass weder Steuern noch Sozialabgaben auf die Beiträge anfallen. Stattdessen wird die Summe direkt vom Bruttogehalt abgezogen, wodurch sich der Nettobeitrag verringert, und zwar auf die Hälfte, wie die Versicherungskammer Bayern informiert. Stichwort Entgeltumwandlung. Dabei kommt ein zusätzlicher Arbeitgeberzuschuss von in der Regel 15 Prozent hinzu. Statt einem Gehaltsplus erhalten Beschäftigte somit einen Zuschuss für die Absicherung der eigenen Gesundheit als Zusatzleistung zum Gehalt.
Eine Gesundheitsprüfung muss beim Abschluss oftmals nicht erfolgen und im Fall einer Berufsunfähigkeit erhalten Betroffene die vereinbarte BU-Rente direkt von der Versicherung.
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