Die Apotheken haben den ersten Ansturm bewältigt und in den vergangenen Tagen tausende Schutzmasken an Risikopatient*innen abgegeben. Noch bis zum 6. Januar erhalten Anspruchsberechtigte drei kostenlose Masken, für die Beratungsbedarf besteht. Es gibt viele offene Fragen, die beantwortet werden wollen, beispielsweise zur Tragedauer der FFP-Masken und zum richtigen Anlegen.
Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP-Masken) sollen den Träger vor Partikeln, Tröpfchen und auch Aerosolen schützen. Die Schutzmasken müssen gemäß der Verordnung (EU) 2016/425 vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstung oder gemäß § 9 Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV) verkehrsfähig sein. Wie gut eine FFP-Maske schützt, hängt aber nicht nur von der Qualität der Maske, sondern auch vom richtigen Anlegen ab.
So sitzt die FFP-Maske richtig
- Vor dem Anlegen Hände waschen oder desinfizieren
- Maske aus der Verpackung nehmen und auf Schäden überprüfen.
Achtung: Innenseite der Maske nicht mit den Händen berühren! - Nasenclip leicht vorformen
- Maske mit Ohrenschlaufen: Schlaufen über die Ohren ziehen – Mund und Nase müssen bedeckt sein und die Maske eng an den Wangen anliegen
- Masken mit Kopfbändern: Zuerst das untere Kopfband über den Kopf ziehen, im Nacken platzieren und mit dem Kinn in die Maske einsteigen und diese anschließend über die Nase ziehen. Dann das obere Kopfband über den Kopf ziehen und über den Ohren platzieren.
- Nasenclip anpassen, dazu am besten die Zeigefinger benutzen
- Prüfen, ob die Maske dicht ist: Tritt Luft an den Seiten oder am oberen und unteren Rand der Maske aus, muss diese erneut angelegt werden.
Die Maske sollte nicht am Handgelenk oder unter der Nase am Kinn getragen werden!
Tragedauer: Wie lange kann eine FFP-Maske verwendet werden?
Eine allgemeine Zeitangabe zur Tragedauer von FFP-Masken gibt es nicht. Wie lange die Schutzmasken getragen werden können, ist aus den Gebrauchsanweisungen oder der Kennzeichnung zu entnehmen: „NR“ steht für Gebrauch ist auf eine Schicht begrenzt und „R“ für Maske ist wiederverwendbar. In der Regel dienen FFP-Masken dem einmaligen Gebrauch. Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe empfiehlt im Rahmen des Arbeitsschutzes, FFP-Masken zur einmaligen Anwendung nach einer Tragedauer von acht Stunden zu entsorgen. Außerdem gilt: Ist die FFP-Maske durchfeuchtet, muss sie ausgetauscht werden.
Im Alltag werden FFP-Masken wohl kaum acht Stunden am Stück getragen, daher sollten die Schutzmasken, wenn sie abgenommen werden, trocken und sicher gelagert werden. Dazu eignen sich beispielsweise Plastikbeutel mit Zip-Verschluss. Außerdem sollten die Träger*innen die Tragedauer notieren.
Was gilt in puncto Tragedauer von FFP-Masken in der Apotheke? Apothekenmitarbeiter*innen, die während des Dienstes eine FFP-Maske tragen, sollten gemäß den Vorgaben des Arbeitsschutzes auf eine zeitlich begrenzte Tragedauer achten. In der Regel sollte nach einer Tragezeit von 75 Minuten eine 30-minütige Pause ohne Maske eingelegt werden. So soll die Belastung der Arbeitnehmer*innen durch den erhöhten Atemwiderstand minimiert werden.
Können FFP-Masken gereinigt werden?
Laut Robert-Koch-Institut (RKI) „sollten FFP2-Masken grundsätzlich nicht mehrfach verwendet werden, da es sich in der Regel um Einmalprodukte handelt.“ Auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat seine Empfehlung überabreitet. „Zwischenzeitlich liegen neue wissenschaftliche Erkenntnisse vor, die eine Aktualisierung dieser Empfehlung notwendig machen. Entsprechend kann eine Dekontamination von Atemschutzmasken bei 65 bis 70 Grad trockener Hitze über 30 Minuten nicht mehr empfohlen werden.“
Eine Ausnahme sind Schutzmasken mit wiederverwertbarem Maskenkörper und auswechselbarem FFP-Filtervlies/P-Filter.
Auch mit Schutzmaske gilt: Abstand halten, auf Handhygiene achten und regelmäßig lüften!
Willst du immer auf dem Laufenden sein und keine Nachricht mehr verpassen? Dann melde dich für unseren wöchentlichen Newsletter hier an ?.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Entlassrezept: Schiedsspruch gilt nicht für E-Rezepte
Für Entlassrezepte endete die Friedenspflicht zum Jahresende. Wie es weitergeht, steht jetzt fest. Die Schiedsstelle hat entschieden – zugunsten der …
Abgaberangfolge auch bei Engpass einhalten
Die Abgaberangfolge muss auch im Fall eines Lieferengpasses eingehalten werden. Zumindest nahezu vollständig. Das hat die Schiedsstelle entschieden. Damit bringt …
Vorsätze für 2025: Trotz Rabattverträgen weniger fluchen
Wieder ist ein Jahr rum und 2025 hat gerade begonnen. Es ist also genau der richtige Zeitpunkt, um die guten …