Am 1. September sollen alle Apotheken E-Rezept „ready“ sein. Die gematik hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur stufenweisen Einführung des E-Rezepts in ihren FAQ zusammengefasst.
Nach welchen Kriterien wurde die Reihenfolge und Anzahl der startenden Länder/Regionen bestimmt?
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Deutscher Apothekerverband (DAV) und deren regionale Leistungserbringerorganisationen hatten sich bereits im Vorfeld der Gesellschafterbeschlussfassung über die Regionen abgestimmt. Das waren die Kriterien:
- Die Zusage, dafür bereit zu sein und aktiv unterstützen zu können
- Ein bereits vorhandener überdurchschnittlicher Ausstattungsgrad, insbesondere aufgrund bereits etablierter Testcluster, ist ein Faktor für die Startregionen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein gewesen
- Sowohl ländliche als auch städtische Strukturen sollten zum Beginn der verpflichtenden Nutzungsphase eingebunden werden.
Wann genau beginnt die Einführung des E-Rezepts in den medizinischen Einrichtungen der ersten KV Regionen? Wann in den anderen?
Die stufenweise Einführung startet in den Pilot-Praxen und -Krankenhäusern der zwei Regionen am 1. September 2022 mit dem Ziel, die Überführung in eine Routine zu etablieren, um so schnellstmöglich die Flächenabdeckung zu erreichen. D. h. in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein wird das E-Rezept mehr und mehr (hochlaufend) in den Versorgungsprozess integriert.
Die nächsten Schritte der stufenweisen Einführung werden von den Gesellschaftern zeitnah festgelegt. Stand heute ist angedacht, drei Monate später – nachdem die Gesellschafter den Erfolg der ersten Stufe beschlossen haben – in diesen beiden Regionen verpflichtend und in sechs weiteren Bundesländern sukzessive die Einführung umzusetzen.
Wie viele Regionen folgen dann gleichzeitig der Einführung?
- Stufe: zwei Länder bzw. KV-Regionen
- Stufe: sechs Länder bzw. KV-Regionen
- Stufe: neun Länder bzw. KV-Regionen
Wie lange wird es nun dauern, bis in allen Regionen das E-Rezept genutzt wird?
Bis zur verbindlichen Einführung des E-Rezeptes sind die medizinischen Einrichtungen in allen Regionen angehalten, von der Möglichkeit der E-Rezept-Ausstellung Gebrauch zu machen. Dies ist auch außerhalb der benannten und im Fokus stehenden Regionen möglich und angeraten. Wir gehen davon aus, dass die Einführung bis zum Frühjahr 2023 abgeschlossen sein wird.
Was passiert, wenn Probleme in den ersten Ländern auftreten? Erfolgt dann eine Verschiebung der Folgetermine?
Dann erfolgt das Verfahren analog zu bisheriger bundesweiter Testphase: Probleme werden gemeinsam von der gematik, ihren Gesellschaftern und den beteiligten Industriepartnern bewertet, Maßnahmen definiert und die Probleme beseitigt.
Es ist von Anreizen für die teilnehmenden Einrichtungen die Rede. Wie kann man sich das vorstellen?
Die gematik wurde von den Gesellschaftern beauftragt, zu prüfen, ob und welche Anreizsysteme zur Teilnahme an der Stufe 1 kurzfristig etabliert werden könnten, um schnellstmöglich sowohl weitere Regionen zu gewinnen als auch die für den Phasen-/Regionsübergang gesetzten Ziele zu erreichen. Die gematik wird dazu Vorschläge unterbreiten, über die die Gesellschafter anschließend innerhalb von zwei Wochen entscheiden.
Was passiert, wenn Versicherte in einem Bundesland einen Arzt aufsuchen, der das E-Rezept nutzen muss, das Rezept allerdings in einem Bundesland einlösen möchten, in dem das E-Rezept noch nicht verpflichtend ist?
Ab dem 1. September werden die Apotheken in ganz Deutschland elektronische Rezepte annehmen. Die E-Rezept App und die Website www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de informieren die Versicherten darüber, welche Apotheken E-Rezepte schon heute annehmen können.
Was passiert, wenn Versicherte in einem Bundesland einen Arzt aufsuchen, der einen rosa Zettel (Muster 16) ausstellt, das Rezept allerdings in einem Bundesland einlösen möchten, in dem das E-Rezept bereits verpflichtend ist? Gilt dort das Muster 16 weiter?
Das Muster 16 ist weiterhin als Ersatzverfahren für die Verordnung apothekenpflichtiger Arzneimitteln zu verwenden, sofern technische Umstände die Nutzung des E-Rezeptes nicht ermöglichen. Daher werden alle Apotheken auch weiterhin Muster 16 annehmen. Für weitere Verordnungstypen wie Sprechstundenbedarf oder Hilfsmittel hat das Muster 16 auch in den kommenden Jahren noch seine bisherige Bedeutung und ist zu verwenden.
Gilt der rosa Zettel (Muster 16) weiter?
Als Ersatzverfahren für apothekenpflichtige Arzneimittel und für sonstige Verordnungszwecke wird das Muster 16 weiterhin verwendet.
Was genau sind die Qualitätskriterien?
Zu den Qualitätskriterien für die aktuell laufende bundesweite Testphase gehören:
- Ein hoher Anteil der PVS-/ZPVS/-AVS-Systeme hat bereits E-Rezepte ausgestellt
- Hohe nachgewiesene Verfügbarkeit der zentralen Dienste (Fachdienst E-Rezept und IDP)
- Alle Krankenkassen müssen das E-Rezept annehmen können
- Es existieren keine abrechnungsverhindernden Gründe für E-Rezepte
- Es werden keine schweren Fehler festgestellt
- 30.000 E-Rezepte müssen abgerechnet (! – nicht eingelöst oder ausgestellt –) worden sein
Ist abzusehen, wann alle Kriterien davon erfüllt sein werden? Wie kommt der 1. September 2022 zustande?
Basis für den genannten 1. September 2022 ist die Hochrechnung der aktuellen Zahlen eingelöster E-Rezepte plus eingepreister Abrechnungsdauer von vier bis acht Wochen. Die 30.000 E-Rezepte werden voraussichtlich im Laufe des Juni 2022 dispensiert und dann im Juli abgerechnet. Eine Bewertung der Qualitätskriterien der bundesweiten Testphase erfolgt dann spätestens im August, rechtzeitig vor dem 1. September 2022.
Was passiert, wenn bis zum 1. September noch nicht alle Qualitätskriterien erfüllt sind? Verschiebt sich dann der Start und auch die weiteren Start-Termine?
Ein Blick auf die Zahlen zeigt: Es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Qualitätskriterien Anfang September noch nicht erreicht sind; Ende Juli/Anfang August haben wir darüber auch Gewissheit.
Sollten nicht die Qualitätskriterien den Start für die Einführung bestimmen? Warum werden Termine genannt, obwohl die Qualitätskriterien noch nicht erfüllt sind?
- Der Anteil der Systeme, welche E-Rezepte bereits erfolgreich erstellt haben, liegt bei über 80% (bezogen auf die, die auch die erforderliche KBV-Zertifizierung haben).
- Die Verfügbarkeit der zentralen Dienste liegt seit Jahresbeginn bei 99,99% und somit über den von der Gesellschafterversammlung beschlossenen 99,9%.
- Alle Kassen haben über den GKV bestätigt, E-Rezepte zur Abrechnung annehmen zu können. Die Mehrheit der Kassen hat dies auch bereits getan (Stand Ende April für die Abrechnungen von E-Rezepten des Monats März).
- Schwere offenen Fehler gibt es nicht.
- Grundsätzlich lässt eine Hochrechnung anhand dieser aktuellen Zahlen den Schluss zu, dass die Qualitätskriterien absehbar Ende Juli 2022 erfüllt sein werden. (Siehe auch 2.)
- Das Datum gilt als Orientierungsmarke und, um Klarheit über den Starttermin für die stufenweise Einführung zu schaffen.
Sind (Zahn-)Ärzt:innen in den Regionen verpflichtet, E-Rezepte auszustellen?
Grundsätzlich sollten alle Krankenhäuser und Praxen bereits jetzt anfangen, sich auf das E-Rezept vorzubereiten. Der stufenweise Rollout hat zum Ziel, das E-Rezept in eine Routine zu überführen, um eine schnellstmögliche Flächendeckung zu erreichen. Bis zum Start der verbindlichen Nutzung des E-Rezeptes sind alle Leistungserbringer angehalten, von der Möglichkeit der E-Rezept-Ausstellung Gebrauch zu machen. Nichtsdestotrotz besteht keine explizite Pflicht für die Ärzt:innen, in der ab September festgelegten benannten Region 1 E-Rezepte auszustellen.
Wie verhält es sich mit der Verschreibung von Zytostatika?
Der Prozess der Verordnungen von Zytostatika und damit verbundener Begleitmedikation wird von der geplanten verpflichtenden Nutzung des E-Rezepts ausgenommen und in einem unabhängigen Verfahren getestet. Die Anpassungen am Fachdienst und in den Softwaresystemen der Ärzt:innen, Apotheken und insbesondere der Krankenhäuser werden derzeit vorgenommen und zunächst in einer Testumgebung geprüft. Ab Ende 2022 wird voraussichtlich die separate Testphase starten.
Wird es Anreizsysteme für die teilnehmenden Ärzt:innen bzw. Einrichtungen geben?
Die gematik wird prüfen,ob und welche Anreizsysteme zur Teilnahme an der Stufe 1 kurzfristig etabliert werden können und diese mit den Gesellschaftern abstimmen.
Wird es ein gesondertes Supportsystem für die Einführung geben?
Die etablierten Regelprozesse mittels der bereitstehenden Supportstrukturen gelten weiterhin. Für die Leistungserbringer sind dies gemäß deren vertraglichen Vereinbarungen ihre VPN-Zugangsdienst-Anbieter sowie Dienstleister vor Ort (DVO).
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