ePA fliegt nur mit Apotheken
Die elektronische Patientenakte (ePA) startet am 15. Januar 2025 in Pilotregionen. Nach erfolgreicher Einführung – voraussichtlich Mitte Februar – ist der flächendeckende Rollout geplant. Fest steht schon jetzt: Ohne die Apotheken geht es nicht. Ob die ePA ein Erfolg wird, hängt maßgeblich vom Einsatz der Apotheken ab. Dass die für die Aufklärungsarbeit entsprechend honoriert werden müssen, macht Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening klar.
Damit die ePA für bessere, transparentere und agilere Prozesse im Gesundheitswesen genutzt werden kann, muss diese von den Versicherten freigeschaltet werden. Damit die ePA fliegt und der Nutzen für Anwender:innen deutlich wird, ist Aufklärungsarbeit nötig.
„Wie helfen wir den Patient:innen bei der Freischaltung der ePA?“ Dies ist vermutlich eine der wichtigsten Fragen, macht Overwiening klar. „Wir tun ja immer so, als wären digitale Anwendungen etwas, was einfach so vom Himmel fällt und was jeder ganz leicht mal eben aufnehmen kann. Aber so ist es eben nicht“, so die Abda-Präsidentin. Stichworte sind Identifizierung, Freischaltung und PIN.
Welche Aufgabe die Apotheke bei der Einführung der ePA übernehmen wird, sei noch in Gesprächen abschließend zu klären. „Ich denke, egal was, wir wären der richtige Partner.“ Apotheken sind eine Vertrauensstelle, ein „Trust-Center“ und niedrigschwellig zu erreichen. Schon bei der Einführung des E-Rezeptes und den digitalen Impfzertifikaten haben Apotheken gezeigt, dass sie eine gute Stelle für die digitale Transformation sind.
Fest steht jedoch: „Wenn wir hier helfen, dann wird es bei uns Zeit kosten. Es wird bei uns auch viel Personal kosten. Es wird auch viel vielleicht Geduld kosten, wenn Menschen vielleicht nochmal eine Runde drehen. So etwas kann eine Gesellschaft nur bekommen, wenn sie bereit ist, eine entsprechende Gebühr dafür zu bezahlen, ein Honorar dafür zu bezahlen“, so Overwiening.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Tarifbindung stagniert: Nur jede/r Zweite profitiert
Mehr Lohn, weniger Arbeit: Tarifbeschäftigte profitieren in der Regel von besseren Arbeitsbedingungen. Doch nicht für alle Angestellten greift hierzulande ein …
Mutterschutz auch bei Fehlgeburt ab 13. SSW
Zum 1. Juni treten Neuerungen beim Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft. Künftig haben auch Frauen Anspruch auf Mutterschutz, die ab der …
TGL: Tarifabschluss ist „ausbalancierte Lösung“ zum Arbeitsplatzerhalt
Nach langwierigen Verhandlungen zwischen der Adexa und der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL) greift seit Jahresbeginn ein neuer Gehaltstarifvertrag. Der …