Es ist so weit: Laut Referentenentwurf der Grippeimpfstoffrückerstattungsverordnung sollen 16 Millionen Euro für die in den Apotheken liegengebliebenen Influenzaimpfstoffe als Entschädigung zur Verfügung stehen.
In den vergangenen Monaten war Geduld gefragt, wenn es um die liegengebliebenen Grippeimpfstoffe der Saison 2020/21 ging. Denn seit Monaten stehen ABDA und Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Austausch zu einem Apothekenhonorar für die nicht abgegebenen Grippeimpfstoffe der vergangenen Saison. Genau geht es um die Dosen, die aus der vom BMG beschafften nationalen Reserve stammen. Seit Kurzem seht fest: „Der Bund hat alle Grippe-Impfstoffe aus der nationalen Reserve der letzten Saison gekauft und trägt das Risiko der Verimpfung.“ Das finanzielle Risiko lag bislang bei den Apotheken, denn die hatten die Dosen bestellt, die dann schließlich doch nicht verimpft wurden.
Warum nicht? Weil die Auslieferung zeitlich gestreckt wurde, Praxen Doppelbestellungen ausgelöst und Patient:innen die Impftermine nicht wahrgenommen hatten. Das Ergebnis: Nicht alle an die Apotheken gelieferten Impfstoffdosen konnten zur Verimpfung an Arztpraxen abgeben werden, heißt es im Referentenentwurf des BMG.
Eine Lösung musste her und die kommt jetzt in Form eines Entwurfes der Grippeimpfstoffrückerstattungsverordnung. „Mit der vorliegenden Verordnung erhalten Apotheken die Möglichkeit, sich Kosten für nicht abgegebene saisonale Grippeimpfstoffe für die Grippesaison 2020/2021 erstatten zu lassen. Hierfür werden einmalig bis zu 16 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.“
Laut Entwurf haben Apotheken einen Anspruch auf die Rückerstattung von Kosten, die ihnen durch die Beschaffung nicht abgegebener Grippeimpfstoffe der Saison 2020/2021 entstanden sind. Die Höhe des Anspruches richtet sich nach der Anzahl der nicht abgegebenen Impfdosen und dem Apothekeneinkaufspreis je Dosis. So weit, so gut. Insgesamt sollen 16 Millionen Euro zur Verfügung stehen; übersteigt die Anzahl der gemeldeten Dosen diesen Betrag, wird entsprechend anteilig je Apotheke gekürzt. Der Apothekerverband Nordrhein geht davon aus, dass bundesweit noch rund eine Million Impfdosen in den Apotheken lagern.
Die Abwicklung der Entschädigungszahlung läuft über den Nacht- und Notdienstfonds (NNF), das Geld kommt vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). „Der Deutsche Apothekerverband hat sich schon seit langem dafür eingesetzt, dass die bestellten, aber ungenutzten Impfdosen aus der Grippesaison 2020/2021 den Apotheken zurückerstattet werden. Mit der Verordnung setzt die Politik nun das richtige Signal, denn auch in der kommenden Grippesaison 2021/2022 werden Impfungen im Umfeld der Corona-Pandemie wichtiger denn je sein“, sagt DAV-Chef Thomas Dittrich.
Sechs Millionen Impfdosen hatte der Bund als nationale Reserve für die Grippesaison 2020/21 besorgt. Auch wenn nicht alle Dosen verimpft wurden, hält der Bund an seiner Strategie fest und hat für die Grippesaison 2021/22 wieder Influenzaimpfstoffe als nationale Reserve bestellt.
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