Entlassrezept: Was gilt seit 8. April?
Beim Entlassrezept ist wieder alles beim Alten. Doch was genau bedeutet das? Welche Vorgaben gelten und woran ist ein Entlassrezept überhaupt zu erkennen?
Die Corona-Sonderregeln zum Entlassrezept sind mit Ablauf des 7. April ausgelaufen. Somit gelten wieder die alten Regeln. Hier kommt dein Überblick.
Daran erkennst du ein Entlassrezept
Entlassrezepte werden auf einem Muster-16-Formular (rosa Rezept) ausgestellt und tragen im Personalienfeld den diagonalen Aufdruck „Entlassmanagement“. Außerdem beginnt die Betriebsstättennummer (BSNR) mit „75“.
Achtung: Fehlt der Aufdruck „Entlassmanagement“ – wie es beispielsweise bei BtM-Verordnungen auf den gelben Formularen der Fall sein kann –, ist ein Entlassrezept am Status „4“ zu erkennen.
Heilen erlaubt: Die Apotheke kann eine fehlende „4“ und eine fehlende BSNR ergänzen – abzeichnen nicht vergessen.
Merke: Die BSNR im Personalienfeld und der Codierleiste müssen übereinstimmen, wenn nicht, ist auch hier heilen nach Arztrücksprache erlaubt.
Krankenhausarztnummer
Rezepte – mit Ausnahme von BtM- und T-Rezepten –, die im Rahmen des Entlassmanagements ausgestellt werden, dürfen mit der Pseudoarztnummer „4444444“ plus fiktivem Fachgruppencode bedruckt werden. Ist das Feld leer, kann die Apotheke nach Arztrücksprache die fehlende Krankenhausarztnummer ergänzen oder diese aus dem Arztstempel übernehmen. Auch die Facharztbezeichnung kann von der Apotheke ergänzt werden.
Achtung: Bei BtM- und T-Rezepten ist die Pseudoarztnummer nur noch für Reha-Ärzt:innen erlaubt.
Aufkleber sind tabu
Krankenhausaufkleber sollten nicht mehr verwendet werden, diese wurden in der Regel für das Personalienfeld verwendet, sind inzwischen aber tabu. Es gibt jedoch eine Ausnahme. Ersatzkassen akzeptieren die Sticker auf rosa Rezepten – vorausgesetzt, sie sind fest mit dem Rezept verbunden.
Gültigkeit
Entlassrezepte sind nur drei Werktage inklusive Ausstellungsdatum gültig. Gezählt wird von Montag bis Samstag. Also kann ein am Freitag ausgestelltes Rezept noch am Montag beliefert werden – die Frist gilt auch für BtM- und T-Rezepte.
Entlassrezept: Was darf geliefert werden?
Grundsätzlich gilt: Im Rahmen des Entlassmanagements kann nur die kleinste Packung gemäß Packungsgrößenverordnung – N1 oder kleiner – verordnet werden.
Merke: Ist eine N3 verordnet, kann die Apotheke ohne Arztrücksprache und ohne Aufdruck eines Sonderkennzeichens die Packungsgröße auf N1 oder kleiner ändern.
- Ist N1 laut Packungsgrößenverordnung nicht definiert, kann eine N2 oder kleiner geliefert werden. Sind weder N1 noch N2 definiert, sollte eine N3 oder kleiner abgegeben werden.
- Ist N1 laut Packungsgrößenverordnung definiert, aber nicht im Handel, dann darf die kleinste im Handel befindliche Packung abgegeben werden – bei Primärkassen maximal eine N2. Für die Ersatzkassen gilt: Der/die Abgebende muss den Abgabegrund auf der Verordnung vermerken und das Sonderkennzeichen 06460731 aufdrucken.
- Bei Rezepturen darf eine Reichdauer von sieben Tagen nicht überschritten werden. Und wenn doch? Dann kann die Apotheke ohne Rücksprache bis zur Abgabegrenze versorgen – Doku und Unterschrift nicht vergessen. Für die Ersatzkassen gilt eine Ausnahme: Die Apotheke kann die ärztlich verordnete Menge ohne Kürzung beliefern.
- Medizinprodukte, Diätetika, Verbandmittel, Harn- und Blutzuckerteststreifen können für eine Reichdauer von sieben Tagen verordnet werden – auch hier darf die Apotheke kürzen, wenn der Zeitraum überschritten wird.
- Hilfsmittel, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind und länger als sieben Tage benötigt werden, dürfen entsprechend ohne Beschränkung der Versorgungsdauer verordnet werden. Ein Beispiel sind Milchpumpen. Diese dürfen für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen verschrieben werden. Die Verordnungen sind laut Hilfsmittelrichtlinie sieben Tage gültig.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Grippeimpfstoff 2025/26: Sanofi verlängert Bestellfrist
Seit Wochen wird zur Bestellung der Grippeimpfstoffe für die Saison 2025/26 aufgerufen, doch jetzt ist die Frist abgelaufen. Weil aber …
Bei Heuschnupfen Nasendusche?
Schon wieder läuft die Nase, wie ätzend! Das ist Alltag für alle, die von Heuschnupfen geplagt sind. Linderung ist da …
Jahresarbeitszeitkonto: Festgelegte Arbeitszeit entscheidend
Zum 1. August 2024 sind Änderungen in § 4 Bundesrahmentarifvertrag „Jahresarbeitszeitkonto“ in Kraft getreten. Demnach müssen Chef:innen die Arbeitsstunden nicht …