Entlassrezept: Kassen dürfen nicht retaxieren
Seit 1. Januar gelten Änderungen beim Entlassmanagement. Grundlage ist ein Schiedsspruch, der Anpassungen in der Anlage 8 zum Rahmenvertrag mit sich brachte. Die Erleichterungen sind nur für papiergebundene Entlassrezepte anzuwenden.
Beim Entlassrezept sorgen unzählige Formalien für Unsicherheiten und Retaxationen. Seit Jahresbeginn verlieren Apotheken den Vergütungsanspruch nicht, wenn
- Status „04“ oder „14“ fehlt oder fehlerhaft ist, vorausgesetzt, die Verordnung ist als Entlassrezept erkennbar.
- die Krankenhausarztnummer fehlt und aus dem Arztstempel übertragen wurde. Fehlt im Arztstempel die Arztnummer, trägt die Apotheke die Pseudoarztnummer „444444400“ ein. Achtung, gilt auch für BtM- und T-Rezepte.
- die Betriebsstättennummer (BSNR) fehlt, aber in der Codierleiste die BSNR mit „75“ beziehungsweise „77“ beginnend steht;
- die BSNR im BSNR-Feld und der Codierleiste abweichen, wenn in der Codierleiste die BSNR mit „75“ bzw. „77“ steht.
- die Facharztbezeichnung fehlt. Achtung, gilt nicht bei BtM- und T-Rezepten. Hier muss eine Facharztbezeichnung vorhanden sein.
- ein Krankenhausaufkleber im Personalienfeld verwendet wurde und dieser fest und untrennbar mit dem Verordnungsblatt verbunden ist und die Angaben vollständig sind. Achtung, bei BtM- und T-Rezepten sind Aufkleber tabu.
- bei BtM- und T-Rezepten der Status „04“ beziehungsweise „14“ fehlt, aber die BSNR mit „75“ beziehungsweise „77“ beginnt.
- bei BtM- und T-Rezepten die BSNR fehlt, aber der Status mit „04“ bzw. „14“ vorhanden ist.
In diesen Fällen dürfen Krankenkassen papiergebundene Verordnungen nicht mehr retaxieren. Liegt ein E-Rezept vor, können fehlerhafte oder fehlende Arztnummer, BSNR, Status und Berufsbezeichnung nicht geheilt werden. Es muss eine neue Verordnung angefordert werden.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Pflegehilfsmittel: Neuer Vertrag gilt ab Juni
Apotheken, die auch nach dem 31. Mai Versicherte mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch versorgen wollen, müssen dem neuen Vertrag beitreten. Eine …
Herstellerrabatt: AOK retaxiert Mounjaro
Die AOK Sachsen-Anhalt verschickt derzeit Mounjaro-Retaxationen über den Herstellerrabatt. Der Grund ist ein technischer Fehler in der Adba-Datenbank. Retaxiert werden Mounjaro-Verordnungen, …
Azithromycin-Suspension: So läuft die Herstellung
Azithromycin ist von Lieferengpässen betroffen. Die Rezepturherstellung ist eine Alternative, um die Versorgung zu sichern – Wirkstoff und Grundlage stehen …