Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach haben sich geeinigt – die KVen werden weiterhin die Abrechnungen der Teststellen entgegennehmen und Auszahlungen vornehmen.
In einem Brandbrief hatten sich die KVen an den Minister gewandt – sie werden die Prüfung der Abrechnung der Bürgertests nicht mehr durchführen und deswegen keine Auszahlungen vornehmen können. Es folgten Gespräche, die schließlich zu einer Einigung führten.
Die KVen rechnen die Bürgertests weiterhin ab und nehmen die Auszahlungen vor. Die neuen Anspruchsvoraussetzungen für die Bürgertests müssen die KVen aber nicht prüfen.
„Jetzt ist geklärt, dass die KVen die neuen Anspruchsvoraussetzungen für Bürgertests nicht prüfen müssen. Entscheidend ist, dass die KVen – solange an den Bürgertestungen festgehalten wird – für Betrugsfälle, denen falsche oder gefälschte Angaben von Getesteten oder Teststellen zugrunde liegen, weder verantwortlich sind noch dafür im Nachhinein verantwortlich gemacht werden“, so Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV.
Welche Aufgaben übernehmen die KVen?
- Vorliegen der Akkreditierung der Testzentren und rechnerische Richtigkeit der Abrechnung der Zentren überprüfen
- nach Auszahlung der Beträge Daten der Testzentren an den Bund weitergeben
Nachdem die Daten weitergeben wurden, wird die Plausibilität der durchgeführten Tests und Ergebnisse überprüft und Auffälligkeiten an die verantwortlichen Ordnungsbehörden der Kommunen weitergegeben, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Ordnungsbehörden teilen dann gegebenenfalls den KVen mit, in welcher Höhe Rückforderungen zu erfolgen haben.
„Wir kombinieren unbürokratische Verwaltung mit effektiver Kontrolle. Die KVen überprüfen weiterhin die Abrechnung. Auffälligkeiten der Testergebnisse werden aber nachgelagert bewertet. Betrug mit Bürgertests darf sich nicht mehr lohnen,“ so Lauterbach.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
13. Gehalt: Bis wann muss gezahlt werden?
Während sich nicht alle Apothekenangestellten über Weihnachtsgeld freuen dürfen, ist die jährliche Sonderzahlung Pflicht, zumindest bei Tarifbindung. Doch bis wann …
Ersatzkassen-Rabattvertrag: 9 von 14 Antibiotika aus Europa
Gemäß Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) müssen bei Rabattausschreibungen über Antibiotika auch Unternehmen berücksichtigt werden, deren Wirkstoffproduktion in der EU und …
Kinderkrankentage: Verringert Teilzeit den Anspruch?
Sowohl in diesem als auch im kommen Jahr können berufstätige Eltern jeweils bis zu 15 Kinderkrankentage beanspruchen. Ihr Gehalt bekommen …