Rolle rückwärts bei der Impfstoffbestellung – das Bestellintervall wird halbiert. Ab dem 16. November bestellen die Praxen wieder den Bedarf für die Folgewoche.
Im Juli wurden das Bestellintervall und die Lieferfrist der Corona-Impfstoffe auf zwei Wochen ausgeweitet. Grund für die Umstellung des Bestellintervalls war ein neuer Verteilschlüssel der Impfstoffe. Diese sollten nicht mehr bevölkerungsbezogen, sondern entsprechend des Bedarfs verteilt werden. Mitte November ist Schluss mit der zweiwöchigen Bestellfrist. „Sowohl die Arztpraxen als auch die mobilen Teams können damit flexibler auf die Nachfrage reagieren und die Booster-Impfungen noch einmal beschleunigen“, sagte Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD).
Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert, reagiere das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit der Umstellung auch auf den Wunsch zahlreicher Praxen, Impfstoff vor allem für die Booster-Impfungen kurzfristiger beziehen zu können.
Was bedeutet das für die Apotheken? Die Praxen bestellen am 9. November letztmalig mit der alten Frist von zwei Wochen, also für die Woche vom 22. bis 26. November. Ab dem 16. November wird für die Folgewoche bestellt. Somit können die Praxen erneut für die Woche vom 22. bis 26. November bestellen, wenn sich der Bedarf an Impfstoff erhöht hat.
In puncto Bestellablauf bleibt alles beim Alten. Lediglich der Ein-Wochen-Rhythmus zwischen Bestellung und Lieferung ist neu.
Einen Hinweis gibt es noch: Am Dienstag, den 9. November, können die Praxen zum letzten Mal Vaxzevria (AstraZeneca) bestellen. Die Praxen sollten allerdings bedenken, keinen Impfstoff auf Vorrat zu bestellen, denn die ausgelieferten Dosen müssen bis zum 30. November verimpft werden, denn dann endet das Verfallsdatum.
Warum wird es kein Vaxzevria mehr geben? Weil der Bund die Kontingente des Vektorvirenimpfstoffs bereits seit Ende Juli vollständig über COVAX spendet. Ziel von COVAX ist der weltweite Zugang zu Covid-Impfstoffen. Nachschub für den deutschen Markt wird es also nicht geben.
Zweitimpfungen stellen kein Problem dar, denn wer Vaxzevria als Erstdosis erhalten hat, soll laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) die zweite Immunisierung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
E-T-Rezept ab Januar?
Arzneimittel mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid dürfen nur auf einem speziellen Formular – dem T-Rezept – verordnet werden. …
Trichloressigsäure-Lösungen: Schutzbrille ist Pflicht
Vorsicht, ätzend: Bei der Herstellung von Trichloressigsäure-Lösungen in der Rezeptur lauern einige Stolperfallen. Und auch bei der Anwendung gibt es …
Wissen to go: Pregabalin und Tramadol
Ob Brennen, Jucken oder Stechen – Wer in die Apotheke kommt, braucht neben schneller Hilfe vor allem eines: dein Expertenwissen …