Bleibt die Geldkarte im Kartenlesegerät stecken, macht dieses in der Regel durch einen Ton darauf aufmerksam. Die Kartenterminals, die zum Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in den Apotheken zum Einsatz kommen, hingegen nicht. Im stressigen Alltag wird so manche Versichertenkarte vergessen.
Die eGK ist eine von drei Möglichkeiten, das E-Rezept einzulösen. Auf der eGK gespeichert ist die Verordnung nicht. Die Arztpraxis erstellt das E-Rezept und lädt es in die Telematikinfrastruktur – möglich ist dies auch im Rahmen der Videosprechstunde. Der/die Patient:in geht in die Apotheke, legt die eGK vor. Diese wird in das Kartenterminal gesteckt und das pharmazeutische Personal kann auf das E-Rezept – auf dem E-Rezept-Server – zugreifen und die Verordnung beliefern. Eine PIN wird nicht benötigt.
Wird vergessen, die Karte aus dem Terminal zu nehmen und dem/der Kund:in zurückzugeben, kommt auf die Apotheke Mehrarbeit zu. Liegen keine Kontaktdaten in der Apotheke vor, bleibt nur, die Praxis zu kontaktieren. Weil die aus Datenschutzgründen keine Telefonnummer rausgeben darf, muss diese den/die Kund:in informieren. Dann heißt es warten, bis die Karte in der Apotheke abgeholt wird. Eine Alternative ist die Zustellung per Post.
„Wir sammeln fleißig Versichertenkarten“, erzählt eine Apothekerin aus Berlin. „Wenn die Hütte brennt, kann es schnell dazu kommen, dass die Karte im Terminal stecken bleibt. Soll dann die nächste gescannt werden, fällt es erst auf. Aber auch das Beratungsgespräch lenkt ab und dann wird die Karte vergessen.“ In der Apotheke gibt es einen extra Ordner – liegengebliebene Versichertenkarten. „Sonst hatten wir sowas nur für Kundenkarten. Doch ist viel einfacher. Wir machen einen Vermerk im System und geben die Karte beim nächsten Besuch zurück.“
In der Apotheke wurde jetzt das QMS ergänzt. Schließlich handelt es sich bei der Versichertenkarte um Kundeneigentum. „Als hätten wir nicht schon genug zu tun.“ Kundeneigentum muss entsprechend gekennzeichnet und sorgfältig behandelt werden. Verwechslung, Beschädigung und Verlust sind auszuschließen.
Nicht nur, dass die Rückgabe der Versichertenkarte für die Apotheke einen Mehraufwand bedeutet, auch Kund:innen haben mitunter das Nachsehen, wenn sie beim nächsten Arztbesuch ohne Karte in der Praxis stehen. Zwar kann die Karte in der Regel nachgereicht werden, aber nach zehn Tagen kann die Behandlung privat in Rechnung gestellt werden, wie die Techniker Krankenkasse informiert. Wird bis Quartalsende die Karte vorgelegt, muss der Betrag rückerstattet werden.
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