Seit dem 1. Juli kann das E-Rezept über die elektronische Gesundheitskarte eingelöst werden. Auf der eGK gespeichert ist die Verordnung aber nicht und noch sind nicht alle Apotheken bereit, den Service anzubieten. Was kommt auf die Apotheken zu?
Gesetzlich Versicherte haben drei Möglichkeiten, ein E-Rezept in der Apotheke einzulösen – via elektronischer Gesundheitskarte (eGK), in der E-Rezept-App oder als Papierausdruck mit Rezeptcode. Doch wie funktioniert der neue Einlöseweg per eGK?
Die Arztpraxis erstellt das E-Rezept und lädt es in die Telematikinfrastruktur. Der/die Patient:in geht in die Apotheke, legt die eGK vor. Diese wird eingescannt und das pharmazeutische Personal kann auf das E-Rezept – auf dem E-Rezept-Server – zugreifen und die Verordnung beliefern. Eine PIN wird nicht benötigt.
Doch nicht alle Apotheken können den Service bereits anbieten. Bis das E-Rezept per eGK flächendeckend eingelöst werden kann, ist Geduld gefragt. Denn die Apotheken werden voraussichtlich in den nächsten Wochen schrittweise technisch dazu in die Lage versetzt, diesen Service anzubieten, teilt die Abda mit. Kurzum: Einen festen Zeitpunkt für den Start des Angebots für alle Apotheken gibt es nicht.
Der Grund liegt auf der Hand. Die Apotheken haben unterschiedliche Software-Anbieter. Und die müssen die Systeme entsprechend updaten. „Wir hören jedoch aus dem Markt, dass die meisten Software-Produkte kurz vor der Umstellung stehen“, so die Abda. Pharmatechnik hat sich schon einsatzbereit gemeldet, genauso wie CGM Lauer.
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