In Sachen E-Rezept bleibt es weiter spannend. Droht die nächste Terminverschiebung? Zumindest wird die ab Mitte nächster Woche angesetzte bundesweite Testphase nicht wie geplant stattfinden – nämlich statt flächendeckend nur in ausgewählten Apotheken.
Das Hin und Her rund um die Einführung des E-Rezepts nimmt kein Ende. Denn erneut sorgen die elektronischen Verordnungen für Schlagzeilen. Erst im September wurde kurzfristig bekannt, dass die erste Testphase in der Fokusregion Berlin/Brandenburg verlängert und der Start des bundesweiten Tests von Anfang Oktober auf Anfang Dezember verschoben wird.
Die gute Nachricht: Insgesamt beurteilt die gematik den bisherigen Verlauf der Testphase als erfolgreich. Eine erneute Terminverschiebung beim E-Rezept droht folglich dieses Mal nicht. Ab 1. Dezember können demnach nicht nur Apotheken und Arztpraxen aus Berlin und Brandenburg die elektronischen Verschreibungen testen, sondern aus dem gesamten Bundesgebiet. Aber ganz wie geplant wird der nächste Schritt auf dem Weg zur generellen Einführung nicht ablaufen. Denn anstatt flächendeckend soll die Testphase nämlich ab nächster Woche nur „in ausgewählten Pilotpraxen und -apotheken der Softwarehersteller durchgeführt werden“, informiert die gematik. Wer die elektronischen Rezepte testen will, muss sich zuvor bei der gematik anmelden.
Doch egal, ob Apotheken und Praxen sich für die Testpahse anmelden oder nicht – fest steht: Beim bundesweit verpflichtenden Start für das E-Rezept wird es keine Terminverschiebung geben. Dieser bleibt am 1. Januar 2022 „für diejenigen, die dazu technisch in der Lage sind, E-Rezepte zu erstellen bzw. einzulösen, ändert sich nichts.“
Das bedeutet jedoch nicht, dass es schon in wenigen Wochen ausnahmslos elektronische Verschreibungen geben wird. Ärzt:innen können noch bis Ende Juni 2022 wie gewohnt Papier-Rezepte ausstellen. Denn während die Apotheken nach Angaben der ABDA bereits seit Monaten „E-Rezept ready“ sind, brauchen einige Praxen noch etwas Zeit. Daher hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Übergangslösung in Form einer Richtlinie festgesetzt, wonach einzelne Arztpraxen bis Ende Juni 2022 auch noch mit Papierbelegen arbeiten dürfen, wenn technische Schwierigkeiten bei der Digitalisierung im Wege stünden.
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