Der Rollout des E-Rezeptes liegt auf Eis. Vorerst. Denn wie dem Entwurf zum Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz, DigiG) zu entnehmen ist, soll das E-Rezept zum 1. Januar 2024 Pflicht sein und die Kassen ihre Versicherten informieren. Fest steht: Das E-Rezept soll als Standard in der Arzneimittelversorgung etabliert werden.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Entwürfe zum Digital-Gesetz und zum Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz, GDNG) vorgelegt.
Das E-Rezept soll besser nutzbar werden, heißt es im Entwurf. Konkret geht es darum, künftig die App der gematik auch mittels der ePA-Apps nutzen zu können. Und auch die Kassen sollen mit ins Boot. Sie sollen bis zur verpflichtenden Einführung zum 1. Januar 2024 die Versicherten über das E-Rezept informieren. Ursprünglich sollte das E-Rezept zum 1. Januar 2022 verpflichtend sein.
Die Terminanpassungen sind jedoch erforderlich, wie es im Entwurf heißt. Der Grund: Weil der regional gestaffelte Rollout des elektronsiches Rezeptes pausiert wurde, bis die Einlösung per eGK in der Apotheke zur Verfügung steht. Dies soll bis Mitte 2023 umgesetzt werden, sodass die Verpflichtung für die Nutzung des E-Rezepts nach einem Übergangszeitraum zum 1. Januar 2024 verbindlich werden soll.
Dazu soll eine Anpassung in § 360 Sozialgesetzbuch (SGB V) vorgenommen werden. Mehr noch. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung sollen Vertragsärzt:innen und Vertragszahnärzt:innen darüber informieren, dass das elektronische Rezept ab dem 1. Januar 2024 standardmäßig zum Einsatz kommen soll. Das Ziel: Die Ärzt:innen technisch und organisatorisch in die Lage zu versetzen, dass sie der Pflicht zum Jahreswechsel nachkommen können. Zudem sollen die Bundesvereinigungen ab dem Stichtag zum Ende eines jeden Quartals über den Anteil der E-Rezepte informieren. Die notwendigen Daten sollen sie von den Krankenkassen über den GKV-Spitzenverband und die gematik erhalten.
Die Kassen sollen außerdem verpflichtet werden, ihre Versicherten über das E-Rezept zu informieren und erhalten die Möglichkeit, für Versicherte eine App anzubieten, über die diese auf ihre E-Rezepte zugreifen und diese verwalten und einlösen können.
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