Bislang wurden in den Apotheken nur elektronische Verordnungen „grüner“ und „rosa-farbener“-Rezepte verarbeitet. Seit kurzem können auch E-Rezepte für Privatversicherte eingelöst werden. Damit schließt sich eine Lücke beim E-Rezept. Allerdings gibt es keine Pflicht zum Ausstellen von E-Privatrezepten.
Privatversicherte besitzen keine elektronische Gesundheitskarte (eGK). Daher werden E-Rezepte entweder per E-Rezept-App oder QR-Code in der Apotheke eingelöst. Für den Ausdruck in der Praxis sei Voraussetzung, dass die Arztpraxis zuvor mithilfe der Krankenversichertennummer der Privatversicherten ein E-Rezept ausgestellt hat, informiert die Abda.
„Seit Herbst 2022 können Apotheken schon E-Rezepte einlösen, seit Jahresbeginn 2024 lösen sie nun endlich die rosa Papierrezepte in den allermeisten Fällen ab. Wir freuen uns, dass jetzt auch Privatversicherte ihre E-Rezepte in den Apotheken einlösen können“, so der DAV-Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann. „Die Apotheken erweitern damit die Einsatzmöglichkeiten für das E-Rezept und ermöglichen Millionen Privatversicherten einen komfortablen Zugang zu ihren Medikamenten. Wir hoffen, dass die Privatversicherten unser neues Angebot annehmen.“
„Nachdem das E-Rezept für gesetzlich Versicherte mittlerweile bundesweit zur Standardverordnung für Arzneimittel geworden ist, freuen wir uns, jetzt auch für Privatversicherte bundesweit die Voraussetzungen zur Einlösung von E-Rezepten in den Apothekenverwaltungssystemen geschaffen zu haben“, ergänzt ADAS-Vorsitzender Gerhard Haas (ADG). „Auch wenn sich aktuell die Möglichkeit der Ausstellung von E-Rezepten für Privatversicherte noch auf einzelne private Kostenträger beschränkt, gehen wir davon aus, dass in den nächsten Monaten alle weiteren privaten Kostenträger ebenfalls das E-Rezept Ihren Versicherten anbieten werden.“
Nach Bezahlung des verordneten Arzneimittels werde für die Privatversicherten in der Apotheke ein Kostenbeleg zur Einreichung für die Kostenerstattung bei der jeweiligen Krankenversicherung erstellt. Das könne ein Papierausdruck oder ein digitaler Beleg in der E-Rezept-App sein, erklärt der DAV.
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