Die Dringlichkeitsliste für den Herbst und Winter 2023/24 wurde veröffentlicht und ist seit Freitag gültig. Denn: Das Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) hat vor knapp einer Woche den Bundesrat passiert. Die Abda hatte die Liste scharf kritisiert und als unpraktikabel bezeichnet.
„Ab heute (01.12.) gilt die ,Dringlichkeitsliste Kinderarzneimittel’“, schreibt die Abda am Freitag auf Facebook. „Mit dieser Liste will die Politik den Lieferengpässen im Herbst und Winter begegnen.“ Doch aus der Apothekerschaft gibt es laut Abda erhebliche Bedenken gegen den Nutzen dieser Liste.
Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening hatte die Liste schon nach der Verabschiedung des PflStudStG als absolut unpraktikabel kritisiert: „Diese komplizierte und bürokratische Vorgehensweise ist insbesondere in der sehr sensiblen Versorgung von Kindern nicht zu gebrauchen.“ Sinnvoller wäre es gewesen, den Apotheken die neuen Entscheidungskompetenzen grundsätzlich für alle ärztlich verordneten und nicht verfügbaren Kinderarzneimittel einzuräumen, heißt es.
Abweichend von den Vorgaben im Rahmenvertrag können Apotheken ein nichtverfügbares Arzneimittel, das auf der „Dringlichkeitsliste Kinderarzneimittel“ aufgeführt ist, austauschen gegen ein wirkstoffgleiches Fertigarzneimittel oder ein in der Apotheke hergestelltes wirkstoffgleiches Arzneimittel (Rezeptur/Defektur), auch in einer anderen Darreichungsform. Arztrücksprache ist dabei nicht erforderlich.
Die Liste ist auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zu finden und listet 343 PZN, die in der Software entsprechend gekennzeichnet sein sollen.
Offen sind allerdings noch Detailfragen, über die Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband noch verhandeln. Zwar gibt es im Gesetz keine Einschränkungen; dem Vernehmen nach geht es aber um Themen wie konkrete Austauschregeln oder auch Zuzahlungen.
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