Wer unerwartet eine Kündigung kassiert, sollte – so schwer es auch fällt – Ruhe und einen kühlen Kopf bewahren. Unsere Dos and Don`ts liefern dir Tipps, wie du dich nach einer Kündigung durch den/die Chef:in verhalten solltest.
Wirst du in der Apotheke gekündigt, kommen dir viele Fragen in den Kopf – Wie geht es jetzt weiter? Warum ich? Wie verhalte ich mich richtig? Was soll ich jetzt machen – lasse ich mich krankschreiben? Die folgenden Dos and Don`ts liefern dir Anhaltspunkte.
Dos
Ruhe bewahren
Auch wenn bei Erhalt deiner Kündigung im ersten Moment eine Welt zusammenbricht, solltest du einen kühlen Kopf bewahren und die Emotionen zurückstellen. So schwer es auch fällt, solltest du die Kündigung ohne Gefühlsausbruch entgegennehmen.
Eine neue Stelle suchen
Warte nicht bis zum Ende der Kündigungsfrist, sondern beginne gleich nach Erhalt der Kündigung damit, nach einer neuen Stelle zu suchen. Tipp: Arbeitgebende müssen dich für Vorstellungsgespräche freistellen und unter Umständen sogar den Lohn fortzahlen.
Resturlaub und Überstunden nicht vergessen
Die Motivation nach der Kündigung hält sich mitunter in Grenzen, aber vielleicht kommt dein letzter Tag schneller als gedacht. Dazu solltest du dein Jahresarbeitszeitkonto beziehungsweise deine Über- oder Minusstunden sowie den ausstehenden Urlaubsanspruch im Blick haben. Mitunter kannst du eher freigestellt werden und musst nicht bis zum letzten Tag gemäß Kündigungsfrist durchhalten.
Don`ts
Krankschreibung einreichen
Zugegeben, es gibt Schöneres, als nach einer Kündigung durch den/die Arbeitgeber:in bis zum Ablauf der Kündigungsfrist in der Apotheke zu arbeiten. Trotzdem solltest du dich nicht einfach krankschreiben lassen. Es gilt weiterzuarbeiten und pünktlich zu sein – und zwar auch, wenn du das Arbeitsverhältnis beendet hast. Wer nach der Kündigung krank ist, muss dies auf Verlangen des/der Arbeitgeber:in nachweisen, und zwar nicht nur per Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). „Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst“, informiert das Bundesarbeitsgericht.
Ausflippen
Auch wenn die Kündigung für dich unerwartet kommt und du dich unfair behandelt fühlst, solltest du deinen Emotionen keinen freien Lauf lassen. Zeige Professionalität und hinterlasse einen guten Eindruck. Statt abzurechnen, kannst du konstruktive Kritik üben.
Einfach unterschreiben
Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss immer schriftlich erfolgen, so verlangt es § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Eine E-Mail oder Fax genügt nicht, denn das Kündigungsschreiben muss in Papierform (im Original) abgegeben werden – und zwar eigenhändig von der kündigenden Partei – Arbeitnehmer:in oder Chef:in – unterschrieben. Wirst du entlassen, musst du die Kündigung aber nicht unterschreiben, denn es besteht keine Verpflichtung. Arbeitgebende können Angestellte auch nicht zwingen.
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