Der Schweizer Arzneimittel-Versandhändler DocMorris sieht sich in Deutschland benachteiligt und fordert einen diskriminierungsfreien volldigitalen Zugang zum E-Rezept. In diesem Zusammenhang reicht DocMorris eine Beschwerde bei der EU ein.
Seit dem 1. Juli können Patient:innen in Deutschland ihr elektronisches Rezept über die Versichertenkarte (eGK) einlösen. Diese Funktion könne allerdings nur in Ladengeschäften von Apotheken genutzt werden, teilte DocMorris am Donnerstag mit. Um ein E-Rezept bei einer Online-Apotheke volldigital einzulösen, braucht es die E-Rezept-App von der Gematik mit PIN und Kontaktlosfunktion (NFC). „Die Downloadzahlen der App lassen darauf schließen, dass diese Option nur von sehr wenigen Versicherten genutzt werden wird“, fügte DocMorris hinzu.
Deshalb sieht sich die Versandapotheke strukturell benachteiligt. Denn „wir haben in unser pharmazeutisches Fachpersonal und Know-how sowie unsere Technologie und Infrastruktur investiert, um auf Basis der gesetzlichen Vorgaben fürs E-Rezept bereit zu sein“, erklärte Konzernchef Walter Hess.
Als Folge davon habe DocMorris nun zusammen mit der Shop-Apotheke Beschwerde bei der EU-Kommission gegen das Verbot von Preisnachlässen auf verschreibungspflichtige Arzneimitteln (Bonusverbot) in Verbindung mit der verzögerten und diskriminierenden E-Rezept-Einführung eingereicht. Bis zur deutschlandweiten verpflichtenden Nutzung des E-Rezepts ab dem 1. Januar 2024 fordert DocMorris ein einfacheres Einlöseverfahrens, das auch Online-Apotheken offenstehen soll.
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