Gesundheit goes digital. „Wir haben bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen jahrzehntelange Rückstände“, betonte Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach bei der Bundespressekonferenz. Das soll sich ändern, und zwar mit einer Digitalisierungsstrategie. Diese sieht eine beschleunigte Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) vor. Und auch beim E-Rezept soll es vorangehen – die Nutzung soll vereinfacht und bis Anfang 2024 Standard werden.
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen sei ein wichtiges Thema, das jedoch leicht unterschätzt wird. Bereits vor 20 Jahren seien die Grundlagen dafür geschaffen worden, eine erfolgreiche Umsetzung gab es jedoch nie. „Deshalb machen wir einen Neustart – erschließen die elektronische Patientenakte für alle, machen das elektronische Rezept alltagstauglich und erleichtern die Forschung auf Grundlage von Gesundheitsdaten“, erklärt der Minister im Rahmen der Vorstellung der Digitalisierungsstrategie.
Dafür werden drei Etappenziele angestrebt:
- Bis Ende 2025 sollen 80 Prozent der Versicherten die ePA nutzen.
- Bis Ende 2025 soll für ePA-Nutzer:innen in medikamentöser Behandlung eine digitale Medikationsübersicht angelegt worden sein.
- Bis Ende 2026 sollen mindestens 300 Forschungsprojekte mit digitalen Gesundheitsdaten umgesetzt werden.
E-Rezept bis 2024 Standard, Nutzung über ePA
Möglich machen dies das geplante Digital- und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz, die beide in den nächsten Wochen vorgestellt werden sollen. Ersteres sieht dabei auch eine Beschleunigung beim E-Rezept vor: „Das E-Rezept soll zum 1. Januar 2024 verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung und die Nutzung stark vereinfacht werden (E-Rezept kann dann sowohl mit Gesundheitskarte wie mit ePA-App eingelöst werden)“, heißt es in einer Pressemitteilung des BMG.
Zudem soll die ePA bis Ende 2024 für alle Versicherten eingeführt werden, und zwar als Opt-out-Verfahren. Das bedeutet: Die elektronische Akte wird automatisch für alle Versicherten eingeführt, sofern diese nicht aktiv widersprechen. Man rechne mit wenig Widerstand der Patient:innen, denn die meisten dürften froh sein, dass ihre Daten endlich digital hinterlegt seien und sich die Versorgung dadurch verbessere, so der Minister. Außerdem habe die ePA nur Vor- und keine Nachteile. „Wir schaffen damit einen Sprung in der Verbesserung der Versorgung.“
Patient:innen sollen dabei auch selbst die Möglichkeit bekommen, auf ihre Daten zuzugreifen, sofern sie dies möchten. Außerdem sollen die Daten pseudonymisiert genutzt werden können, beispielsweise für Forschungszwecke.
Kein Vetorecht für Datenschützer:innen
In puncto Datenschutz werde es bei der Digitalisierungsstrategie einige Änderungen geben. So sollen Datenschützer:innen wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit weiterhin beratend bei der Entwicklung mitwirken. Ein Vetorecht wie bisher sollen sie jedoch künftig nicht mehr haben.
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