Am Montag geht es los, dann sollen Apotheken digitale Impfnachweise ausstellen können. Wie genau der QR-Code erstellt wird, ließ sich bislang nur vermuten. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung der ABDA klärt auf, wie das Ausstellen der digitalen Impfnachweise läuft.
Um den digitalen Impfnachweis ausstellen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Apotheke muss an die TI angeschlossen, Verbandsmitglied und beim DAV-Portal „mein-apothekenportal“ registriert sein. Und dann kann es auch schon losgehen:
- im DAV-Portal anmelden
- in der linken Menüleiste den Menüpunkt „Digitales Impfzertifikat“ auswählen
- das Impfzertifikatsmodul öffnet sich
- rechts oben auf „+ Eintrag hinzufügen“ klicken
- es öffnet sich eine Eingabemaske, in der die Daten des Impflings erfasst werden: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Impfstoff und Datum der Impfung müssen eingetragen werden
Achtung: Eingegebene Daten müssen mit den Daten im gelben Impfpass übereinstimmen. - wird der Impfstoff eingegeben, wird unter „Nummer der Dosis“ angegeben, ob es sich um eine Erst- oder Zweitimpfung handelt (fehlt für Covid-19-Vaccine Janssen)
- auf „hinzufügen“ klicken und weiter geht`s
- im nächsten Schritt können die eingegebenen Daten überprüft und wenn nötig unter „Daten anpassen“ korrigiert werden
- passt alles, kann auf „QR-Code anzeigen“ oder „PDF herunterladen“ geklickt werden (Felder befinden sich oberhalb der Erfassungsmaske)
- wird auf „QR-Code anzeigen“ geklickt, wird der Code angezeigt und kann vom Impfling gescannt werden
- wird auf „PDF herunterladen“ geklickt, kann das Dokument (enthält QR-Code) ausgedruckt und dem Impfling mitgegeben werden
- auf „Zurück zur Übersicht“ klicken
- Ausgangsmaske wird angezeigt und der nächste QR-Code kann generiert werden.
Achtung: Nach Rückkehr zur Ausgangsmaske werden die Klartextdaten des Impflings gelöscht. Zu Abrechnungszwecken verbleiben Teile der Daten jedoch verschlüsselt auf dem Account. Werden nach der Ausstellung und Rückkehr auf dem Ausgangsbildschirm Fehler entdeckt, muss der Erfassungsprozess noch einmal wiederholt werden.
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