In Deutschland herrscht Mundschutzpflicht, auch Apotheken sind davon nicht ausgeschlossen. Trotz Plexiglas müssen in einzelnen Bundesländern Apothekenmitarbeiter Mund und Nase bedecken. In Nordrhein-Westfalen im Kreis Steinfurt wird nun auch das Tragen einer Schutzbrille empfohlen, um eine Apothekenschließung im Falle einer Positivtestung im Team abzuwenden.
Wie die Apothekerkammer Westfalen-Lippe informierte, müssen seit dem 27. April 2020 Kunden und Mitarbeiter in der Apotheke einen Mundschutz tragen. Für Beschäftigte der Apotheke entfalle diese Verpflichtung, wenn gleich wirksame Schutzmaßnahmen in der Apotheke wie beispielsweise eine Abtrennung durch Glas oder Plexiglas existieren. Treten Apotheker und PTA allerdings hinter der Scheibe hervor und die Schutzmaßnahme verliert ihre Wirkung, weil in der Freiwahl beraten wird, oder der Mitarbeiter ins Backoffice geht, um ein Produkt aus dem Schub zu holen oder mit der PKA Rücksprache zu halten, wird die Mund-Nasen-Bedeckung wieder zur Pflicht. Ziel ist es hierbei, das Team vor einer gegenseitigen Infektion zu schützen.
Schutzbrille empfohlen
Wird ein Apothekenmitarbeiter positiv auf SARS-CoV-2 getestet, gelten die üblichen Quarantänemaßnahmen. Der Infizierte muss in Quarantäne und die Kontaktpersonen werden überprüft – alle Kontaktpersonen zwei Tage vor Symptomausbruch beziehungsweise zwei Tage vor Positivtestung. Kontaktpersonen der vom Robert Koch-Institut (RKI) festgelegten Kategorie 1 müssen für 14 Tage in Quarantäne – gleiches gilt für Apothekenmitarbeiter. Im schlimmsten Fall droht eine Schließung der Apotheke aufgrund eines Personalmangels. Laut Amtsapothekerin werde die Apotheke nicht vom Gesundheitsamt geschlossen. Diese schließe, weil nicht ausreichend Personal verfügbar sei.
Es liege also auf der Hand, dass der Inhaber seine Mitarbeiter schützen solle. Er müsse durch die Nutzung technischer, organisatorischer und personeller Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass im Falle einer positiven Testung eines Teamkollegen nicht der ganze Betrieb schließen müsse. Hierzu zählen die Kontaktreduktionsmaßnahmen des RKI sowie sonstige Maßnahmen.
Wie die Amtsapothekerin die Inhaber informiert, wird auch das Tragen einer Schutzbrille für Apothekenmitarbeiter empfohlen. Die Schutzmaßnahme ist nur ein Baustein von vielen, die die Apothekeninhaber und das Team berücksichtigen und einhalten sollten, um im Falle einer Positivtestung eines Kollegen die Wahrscheinlichkeit einer Schließung der Apotheke zu minimieren.
- Spuckschutz/Plexiglasscheibe, um Kunden- und Mitarbeiterraum voneinander zu trennen
- regelmäßiges Lüften
- arbeiten in Teams, ohne dass die Schichten Kontakt zueinander haben (fällt eine Schicht aus, könne die andere übernehmen)
„Konsequentes durchgängiges Tragen von medizinsichem Mund-Nasenschutz durch alle Mitarbeitenden“, schreibt die Amtsapothekerin. Weiter heißt es: „Optimalerweise von FFP2-Masken ohne Ausatemventil … dann wäre eine Quarantäneanordnung mit hoher Sicherheit nicht erforderlich.” Brillenträger werden nicht ausgeschlossen!
- Kunden ohne Mund-Nasenbedeckung sollte der Zugang verwehrt werden
- Mitarbeiter mit typischen Symptomen sollen zu Hause bleiben.
Für welchen Zeitraum die Empfehlung gilt, ist dem Schreiben nicht zu entnehmen.
„Mir ist bewusst, dass die in dieser Situation notwendigen Maßnahmen die Mitarbeitenden der Apotheken an die Grenzen der Belastbarkeit bringen. Ich bin mir sicher, dass alle ihr Möglichstes tun werden, um ihre Apotheke in Betrieb zu halten“, beendet die Amtsapothekein ihr Schreiben.
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