DAV-Portal: Abrechnungshilfe für Zertifikate Anfang August verfügbar
Seit einigen Tagen können Apotheken keine digitalen Impfnachweise über das DAV-Portal mehr ausstellen. Die Abrechnung der ausgestellten Zertifikate ist dennoch möglich, wie der DAV auf Nachfrage mitteilt.
Heute will der DAV nach eigenen Angaben über den aktuellen Stand auf dem Dashboard des DAV-Portals informieren, denn wie der Verband am Freitag mitteilte, sollen die Apotheke in dieser Woche wieder schrittweise zugeschaltet werden. Die Ausstellung digitaler Impfzertifikate über das Webportal wurde in der vergangenen Woche deaktiviert. Ursache war das Aufdecken einer Sicherheitslücke. Zwei IT-Sicherheitsexperten hatten laut DAV „mithilfe von professionell gefälschten Dokumenten einen Gastzugang für einen nicht existierenden Apothekeninhaber erzeugt.“ Wirklich kompliziert war das Ganze nicht, so die IT-Experten.
„Der DAV und das BMG arbeiten mit der gematik, IBM und RKI derzeit mit Hochdruck an einer technischen Lösung, um es den Apotheken schnellstmöglich wieder zu ermöglichen, auf sicherem Wege digitale Impfzertifikate auszustellen“, teilt ein DAV-Sprecher mit.
Die Abrechnung der im Juli ausgestellten Zertifikate ist nicht in Gefahr, denn „die Zählfunktion für im Monat Juli 2021 ausgestellte Impfzertifikate ist nicht von der derzeitigen Abschaltung des Fachmoduls ‚Digitales Impfzertifikat‘ in Mitleidenschaft gezogen worden“, teilt ein DAV-Sprecher mit. „Alle im Juli ausgestellten Zertifikate werden wie im Juni korrekt gezählt und als Liste ausdruckbar sein.“ Wie auch in puncto Ausstellungfunktion für Impfzertifikate arbeitet der DAV derzeit „ebenfalls mit Hochdruck daran, diese Abrechnungshilfe zu Beginn der nächsten Woche (Anfang August) für alle Apotheken verfügbar zu machen.“
So wird bedruckt
Hinweis: Der Sonderbeleg kann auch handschriftlich ausgefüllt werden.
- Felder Empfänger, Fonds-IK und das Feld unter der Fonds-IK durchstreichen
- Verordnungsteil: „Impfzertifikate“
- „Apotheken-Nummer / IK“: Apotheken-IK der ausstellenden Apotheke
- „Summe“: Gesamtbrutto der ausgestellten Impfzertifikate in Euro
- „Sonderkennzeichen“
- 06461469 (Sonder-PZN Impfzertifikat I, Faktor * 6 Euro)
- 06461475 (Sonder-PZN Impfzertifikat II, Faktor * 6 Euro)
Impfzertifikat I: alle Erst- sowie Zweitzertifikate, die NICHT im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Erstzertifikat erstellt wurden.
Impfzertifikat II: Zweitzertifikate, die im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Erstzertifikat erstellt wurden
- „Faktor“: Anzahl ausgestellte Impfzertifikate, maximal vierstellig
Werden mehr als 10.000 Impfzertifikate pro Kalendermonat abgerechnet, werden diese auf mehrere Sammelbelege (maximal 9999 Sets pro Monat) aufgeteilt. - „Anzahl“: Summe Erstattungsbetrag der ausgestellten Impfzertifikate in Cent
- „Abgabemonat Ende“: Letzter Kalendertag des Abgabemonats
- Beleg stempeln und unterschreiben
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