PTA und Kollegen sind in der Apotheke täglich der Gefahr einer SARS-CoV-2-Infektion ausgesetzt. Plexiglaswände, Mundschutz und regelmäßige Händehygiene sollen die Mitarbeiter schützen und dazu beitragen, den Apothekenbetrieb aufrecht zu halten. Dennoch kann sich ein Teamkollege infizieren. Was zu tun ist, wenn ein Verdachtsfall im Team besteht, hat die Apothekerkammer Berlin in einem Leitfaden festgehalten.
Der Leitfaden der Berliner Apothekerkammer wurde auf Grundlage der aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts erstellt. Zwei wichtige Ziele gelte es während der Corona-Pandemie in der Apotheke unter einen Hut zu bringen: Zum einen die Aufrechterhaltung des Apothekenbetriebes, zum anderen den bestmöglichen Schutz der Kunden und des Teams vor einer Infektion.
Fall 1: Ein Teamkollege wurde positiv auf SARS-CoV-2 getestet
In diesem Fall bestimme das zuständige Gesundheitsamt das weitere Vorgehen. Dabei orientiere es sich zur individuellen Bewertung an den Vorgaben zur Kontaktpersonennachverfolgung des Robert Koch-Instituts (RKI). Diese werden in drei Kategorien unterteilt: Kategorie I „enger Kontakt“ mit höherem Infektionsrisiko, Kategorie II mit geringerem Infektionsrisiko und Kategorie III.
Unter Kategorie I fallen Personen, die kumulativ mindestens einen 15-minütigen Gesichts-Kontakt („face-to-face“), beispielsweise im Rahmen eines Gesprächs, hatten; sowie Personen, die im selben Haushalt wohnen. Zur Kategorie II gehören Menschen, die sich im selben Raum wie ein bestätigter Covid-19-Fall aufhielten, wie beispielsweise Klassenzimmer, Arbeitsplatz, aber keinen kumulativ mindestens 15-minütigen Gesichts-Kontakt mit dem Infizierten hatten.
Wird das gesamte Apothekenteam in Kategorie I eingestuft, kann im schlimmsten Fall eine Quarantäne für alle Mitarbeiter verhängt werden, was eine Schließung der Apotheke zur Folge hätte. Um dies jedoch zu vermeiden, empfiehlt sich eine Einteilung des Teams in feste Gruppen. So arbeiten nie alle Kollegen zusammen und es müssen nicht alle unter Quarantäne gestellt werden. Tritt dieser Fall dennoch ein, ist dies unverzüglich der Kammer und der zuständigen Behörde zu melden.
Ist eine Aufteilung in kleine feste Teams nicht möglich, könne das Tragen von Schutzkleidung – Mundschutz und Handschuhe, sowie Einhalten des Mindestabstandes eine Einteilung in Kategorie II oder III ermöglichen. Kontaktpersonen dieser Kategorien müssen laut Empfehlung erst in Quarantäne, wenn Symptome einer Covid-19-Infektion auftreten.
Der Kammer ist in Berlin bisher nur ein Fall einer Apothekenmitarbeiterin bekannt, die positiv getestet wurde. „Drei Mitarbeiterinnen, die in sehr engem Kontakt zu der Infizierten waren, wurden vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt. Die Apotheke blieb geöffnet, das übrige Team darf weiterarbeiten, solange alle symptomfrei sind.“
Fall 2: Ein Teamkollege hatte Kontakt mit einer infizierten Person
Hatte ein Mitarbeiter Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall, hängt das weitere Vorgehen von der Enge des Kontaktes und möglicher Symptome ab. Wird der Teamkollege, für den ein Verdachtsfall besteht, in die Kategorie II oder III eingeteilt und ist symptomfrei, könne dieser unter strenger Einhaltung der Hygieneregeln üblicherweise weiterarbeiten. Eine Ausnahme bestehe jedoch, wenn das Gesundheitsamt anders entscheidet. Zeigt der Teamkollege jedoch Symptome wie Fieber, Husten oder Atemnot, sollte die Person separiert und das zuständige Gesundheitsamt informiert werden, da es sich um einen meldepflichtigen „begründeten Verdachtsfall“ handelt.
Fall 3: Ein Teamkollege hatte Kontakt zu einem Verdachtsfall, das Testergebnis steht jedoch noch aus
Hatte ein Teamkollege Kontakt zu einem Verdachtsfall, ist auch hier das weitere Vorgehen von der Enge des Kontaktes abhängig. Kann der Kollege der Kategorie I zugeordnet werden, sollte er sich solange freiwillig in häusliche Quarantäne begeben, bis das Testergebnis vorliegt. Kann eine Einstufung in Kategorie II oder III erfolgen, könne der Kollege unter strenger Einhaltung der Hygieneregeln weiterarbeiten – Symptomfreiheit vorausgesetzt.
„Grundsätzlich gilt: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit respiratorischen Symptomen jeglicher Art sollten in Zeiten der Corona-Pandemie zu Hause bleiben bzw. ärztlichen Rat und ggf. eine Krankschreibung (zunächst telefonisch) einholen.“
Fall 4: Ein Teamkollege hatte Kontakt zu einer Person, die Kontakt zu einer Person hatte, die positiv auf das Virus getestet wurde
In diesem Fall sollte ähnlich wie in Fall 3 verfahren werden.
Fall 5: Ein Teamkollege hatte Kontakt mit einer Person, die Kontakt zu einer Person hatte, die von einer dritten Person gehört hat, es gäbe jemanden, bei dem der Verdacht einer Infektion bestehe.
Ruhe bewahren. Keine Panik!
Das Fazit: „Die Apothekenleitung sowie jeder Einzelne muss gemäß den beschriebenen Fallbeispielen 1 bis 4 eine risikobasierte individuelle Entscheidung treffen. Bei positiv Getesteten und begründeten Verdachtsfällen gemäß Definition des RKI muss das zuständige Gesundheitsamt eingeschaltet werden. Die Anordnungen des Gesundheitsamtes sind zu befolgen. In allen anderen Fällen kann unter Einhaltung geeigneter Hygieneregeln und Arbeitsschutzmaßnahmen weitergearbeitet werden.“
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