Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat ein zweites Gesetzespaket zur Eindämmung der Corona-Pandemie vorgelegt. Konkret geht es um die Ausweitung von Corona-Tests. Dazu sollen auch Tierärzte mit ins Boot geholt werden. Auf die Kassen kommen nicht nur Mehrausgaben für flächendeckende PCR-Tests zu, sondern auch für die zusätzliche Reserve an Grippeimpfstoffen, die für die Saison 2020/21 angelegt werden soll.
Corona-Test als Kassenleistung
„Testungen in Bezug zu Covid-19 sollen symptomunabhängig Bestandteil des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden“, ist im „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ zu lesen. Auch durch den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) vorgenommene Testungen könnten bei Versicherten über die GKV abgerechnet werden, heißt es.
Bislang erfolgt der Corona-Test nur bei begründetem Verdacht auf das neuartige Coronavirus. Verstärkte symptomunabhängige Testungen könnten die stufenweise Rückkehr zum normalen Wirtschaftsleben ermöglichen, heißt es. Im Entwurf ist von etwa viereinhalb Millionen PCR-Tests pro Woche die Rede, die von den Kassen gezahlt werden sollen. Die monatliche Mehrbelastung liegt zwischen 1 und 1,5 Milliarden Euro. „Gleichzeitig ginge damit eine Verbesserung der Verhütung in Bezug zu Covid-19-Ansteckungen einher. Dadurch werden Kosten für Krankenbehandlungen in nicht quantifizierbarer Höhe vermieden“, so der Entwurf.
PCR-Test
Ein Polymerase-Ketten-Reaktion (PCR)-Test erkennt das Virus oder Virusteile. Aktuell kommt ein PCR-Test standardmäßig zum Nachweis einer Sars-CoV-2-Infektion zum Einsatz und ist bereits ab dem ersten Tag der Infektion geeignet.
Tierärzte sollen bei der Durchführung von labormedizinischen Untersuchungen unterstützen. Allerdings ist dies den Veterinären nur im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gestattet. Die Voraussetzung dafür, dass Tierärzte die Untersuchungen durchführen dürfen, ist „eine Einweisung durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Laboratoriumsmedizin oder für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, die insbesondere humanmedizinische Besonderheiten labordiagnostischer Untersuchungen zum Gegenstand hat.“
Grippeschutzimpfung: 30 Prozent Reserve
Der Entwurf des Gesundheitsministers sieht außerdem eine zusätzliche Reserve an Grippeimpfstoffen für die kommende Saison 2020/21 vor. „Als vorbeugender Schutz der Bevölkerung vor Influenza und um eine Belastung des Gesundheitssystems zusätzlich durch Influenza so niedrig wie möglich zu halten, für den Fall, dass sich die Covid-19-Pandemie fortsetzt, werden Vorkehrungen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit saisonalem Grippeimpfstoff getroffen.“
Die Abschätzung des tatsächlichen Bedarfs an saisonalem Influenzaimpfstoff sei jedoch aufgrund der aktuellen Lage erheblich erschwert, weil derzeit weder verlässliche Aussagen zur Weiterentwicklung der Covid-19-Pandemie oder zur Impfbereitschaft der Bevölkerung in der kommenden Grippeimpfsaison getroffen werden könnten. Um jedoch einer Unterversorgung mit Grippeimpfstoffen vorzubeugen, soll Ärzten ein höherer „Sicherheitszuschlag“ für die Bestellung eingeräumt werden. So solle das Regress-Risiko seitens der Kassen wegen unwirtschaftlicher Verordnung verringert werden. „Eine Überschreitung der Verordnung von saisonalen Grippeimpfstoffen im Wege des Sprechstundenbedarfs von bis zu 30 Prozent gegenüber den tatsächlich erbrachten Impfungen gilt grundsätzlich nicht als unwirtschaftlich.“
Die vom Paul-Ehrlich-Institut zu berücksichtigende zusätzliche Reserve von 10 Prozent soll auf 30 Prozent erhöht werden. Eine ausreichende Versorgung der Risikogruppen mit saisonalen Grippeimpfstoffen könne eine Belastung des Gesundheitssystems mit Influenza-Patienten verringern, sodass die vorhandenen Kapazitäten für die Versorgung der Covid-19-Patienten zur Verfügung stehen.
Für die Kassen bedeutet die zusätzliche Reserve an Grippeimpfstoffen Mehrausgaben in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro (Mehrwertsteuer inklusive) sowie weitere 30 Millionen Euro für die ärztliche Vergütung.
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