Die Corona-Zahlen steigen, doch noch mussten nicht allzu viele Apotheken wegen einer Infektion im Team schließen. Aktuell fallen 23 Betriebe für die Versorgung aus, zehn mehr als in der Vorwoche. Allerdings ist nicht überall die Anordnung von Quarantäne die Ursache. Und es gibt Standorte, die schon wieder öffnen durften.
Aktuell sieht die Lage in Deutschland wie folgt aus:
- Baden-Württemberg: keine Schließung (unverändert)
- Bayern: fünf Schließungen, mittlerweile zwei Apotheken wieder eröffnet; vier weitere Apotheken aus anderen Gründen geschlossen
- Berlin: keine Schließung (unverändert)
- Brandenburg: keine Schließung (unverändert); eine Apotheke arbeitet nach Kontakt mit Auflagen: Mundschutz und Handschuhe)
- Bremen: keine Schließung (unverändert)
- Hamburg: keine Schließung (unverändert)
- Hessen: drei Schließungen, eine zuvor geschlossene Apotheke konnte wieder öffnen
- Mecklenburg-Vorpommern: keine Schließung (unverändert)
- Niedersachsen: keine Schließung (unverändert); sechs Filialen wurden vorübergehend geschlossen, um durch Schichtbetrieb und Bündelung der Personalkraft die Verbünde stabil am Versorgungsnetz zu halten
- Nordrhein: keine Schließungen
- Rheinland-Pfalz: keine Schließung, eine zuvor geschlossene Apotheke konnte nach Ablauf des Sicherheitszeitraums wieder öffnen (der Inhaber war positiv getestet worden, allerdings konnten Familienangehörige den Notbetrieb in der Apotheke aufrechterhalten)
- Saarland: keine Schließung, eine zuvor geschlossene Apotheke durfte nach einem Tag wieder öffnen
- Sachsen: keine Schließung, eine wegen Quarantäne geschlossene Apotheke konnte mittlerweile wieder öffnen; bei einer weiteren Apotheke wurde trotz eines positiven Corona-Nachweises der Weiterbetrieb unter zusätzlichen Sicherheitsauflagen durch das zuständige Gesundheitsamt erlaubt
- Sachsen-Anhalt: keine Schließung (unverändert)
- Schleswig-Holstein: keine Schließung (unverändert)
- Thüringen: keine Schließung (unverändert)
- Westfalen-Lippe: fünf Schließungen (Vorwoche: 6), dazu vier Apotheken ohne Samstagsdienst und zwei Apotheken, die früher schließen (13 beziehungsweise 16 Uhr)
In Nordrhein kämpfen Kammer und Verband nach wie vor um eine pragmatische Lösung für den Fall einer Corona-Infektion im Apothekenteam. Zum Schutz vor einer Totalquarantäne haben sie an die Gesundheitsämter appelliert und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann um Unterstützung gebeten: Sie fordern, die Mitarbeiter der Apotheken nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) als für die Gesundheitsversorgung im Pandemiefall besonders wichtige Gruppe des „medizinischen Personals“ einzuordnen – analog zu ärztlichem und pflegerischem Personal in Kliniken und Praxen. Nur so könne verhindert werden, dass Apotheken durch eine komplette Quarantäne des gesamten Teams schließen müssen und aus der Versorgungskette wegbrechen.
In Sachsen hatten gestern Kammer und Verband darüber informiert, dass das Sozialministerium alle Gesundheitsämter im Freistaat darauf hingewiesen habe, dass die neuen RKI-Empfehlungen auch auf Apotheken angewendet werden können, da dies der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung dient. Bei ihrer Entscheidung können die Gesundheitsämter zusätzliche Auflagen machen, zum Beispiel ständiges Tragen eines Mundschutzes.
Damit muss laut Kammer bei einer Corona-Infektion in einer Apotheke nicht mehr zwingend das gesamte Personal in Quarantäne genommen und die Apotheke geschlossen werden. „Wir empfehlen in diesem Fall, auf der Grundlage der modifizierten RKI-Empfehlung im direkten Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu erreichen“, heißt es in einem gemeinsamen Rundschreiben von Kammer und Verband. „Bei Schwierigkeiten zur Umsetzung können Sie sich gern an die SLAK wenden.“
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