Der neunte Monat im islamischen Mondkalender hat begonnen. In diesem Jahr fällt der Fastenmonat auf die Zeit vom 2. April bis 2. Mai – es gibt einiges zu beachten, denn nicht alle Arzneimittel sind mit dem Ramadan vereinbar.
Millionen Muslim:innen verzichten in den kommenden Tagen zwischen der Morgendämmerung und dem Sonnenuntergang auf Essen und Trinken: „Und esset und trinkt, bis der weiße Faden von dem schwarzen Faden der Morgendämmerung für euch erkennbar wird. Danach vollendet das Fasten bis zur Nacht.“ Koran, Sure 2, Vers 187). Aber auch Rauchen und Sex sind tabu. Dabei geht es um mehr als nur den Verzicht, denn das Fasten hat auch eine seelische und geistige Bedeutung.
Vom Fasten ausgeschlossen sind unter anderem Schwangere, Stillende, Kranke und Alte. „Und wer von euch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, soll eine Anzahl anderer Tage fasten. Und denen, die es mit großer Mühe ertragen können, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt. Und wenn jemand freiwillig Gutes tut, so ist es besser für ihn. Und dass ihr fastet, ist besser für euch, wenn ihr es (nur) wüsstet!“ (Koran, Sure 2, Vers 184). Auch während der Menstruation wird das Fasten ausgesetzt, allerdings wird die Zeit nach dem Ramadan nachgeholt.
Chronisch Kranke und Ältere können anstelle des Fastens Almosen geben oder Bedürftige bewirten. Dennoch entscheiden sich einige für das Fasten im Monat Ramadan. Dabei gilt: Die Medikation sollte nicht einfach ausgesetzt oder auf die Zeit vor der Morgendämmerung und nach dem Sonnenuntergang verschoben werden. Vor allem für Diabetiker:innen kann es aufgrund von Stoffwechselentgleisungen gefährlich werden. Sie sollten ihre Medikation wegen der ungewohnten Essenszeiten mit der Arztpraxis oder der Apotheke abstimmen, um nicht in eine Unter- oder Überzuckerung zu geraten. Was Diabetiker:innen beachten sollten, erfährst du hier.
Ramadan und Corona-Impfung
Ist eine Corona-Impfung im Ramadan erlaubt? Der Münsteraner Islamwissenschaftler Mouhanad Khorchide liefert die Antwort. „Zurzeit werden Fatwas, religiöse Rechtsprechungen, veröffentlicht, wonach das Impfen nicht gegen das Fastengebot verstoßen würde“, so Khorchide gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). „Man kann sich also während des Fastens ohne weiteres impfen lassen, da es sich hierbei nicht um die Zufuhr von Nahrungsstoffen handelt.“ Aus religiöser Sicht ist eine Corona-Impfung im Ramadan also möglich. Fastende können demnach ihre bestehenden Impftermine wahrnehmen oder entsprechende Angebote annehmen.
Das Fastenbrechen während des Ramadans ist für viele Muslim:innen eine festliche Zeit, die häufig im Rahmen von Familie und Freunden begangen wird. In Corona-Zeiten kann dies jedoch das Infektionsrisiko weiter steigern. Umso wichtiger ist es laut dem Bundesgesundheitsministerium, auch bei Feierlichkeiten die AHA+L-Regeln zu beachten.
Ramadan und Arzneimittel: Was gilt bei Antibiotika, Schmerzmitteln, Asthma-Spray und Co.?
Schmerzpatient:innenen können von kurz wirksamen nicht-steroidalen Antirheumatika (NSAR) auf länger wirksame umgestellt werden. Epilepsiepatient:innen, die dreimal täglich mit Phenytoin behandelt werden, könnten auf eine einmalige Gabe einer höheren Wirkstoffmenge umsteigen.
Schilddrüsenpatient:innen sind vom Fasten nicht ausgeschlossen und könnten ihre Medikation um einige Stunden vorverlegen. Ist eine Antibiotika-Therapie angezeigt, können die Betroffenen beispielsweise von Wirkstoffen, die dreimal täglich anzuwenden sind, auf Arzneistoffe zur einmal täglichen Anwendung umgestellt werden – vorausgesetzt, die pathogenen Keime sprechen auf ein anderes Antibiotikum an.
Dosiersprays oder Pulverinhalatoren für Asthmatiker:innen oder COPD-Patient:innenen sowie bei einer akuten Bronchitis sind erlaubt. Augen- und Ohrentropfen, Cremes und Salben können ebenfalls unverändert angewendet werden. Tabu sind jedoch orale Darreichungsformen sowie Zäpfchen und Nasentropfen.
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