Das Honorar für die Corona-Impfstoffe steht fest: 6,58 Euro können die Apotheken pro Vial abrechnen. Aber wie? Der Apothekerverband Nordrhein klärt auf und weist darauf hin, dass mit der Abrechnung gewartet werden soll.
Für die Abrechnung der Corona-Impfstoffe kommt das Muster-16-Formular zum Einsatz. Als Kostenträger ist das „Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)“ mit der IK-Nummer 100038825 anzugeben. Für die Lieferung der Corona-Impfstoffe an die Arztpraxen erhalten die Apotheken laut Coronavirus-Impfverordnung (ImpfV) ein Honorar in Höhe von 6,58 Euro je Durchstechflasche – vorerst, denn die ABDA kann den tatsächlichen Aufwand noch bis zum 17. Mai beziffern.
Um die Abrechnung der Vergütungen für den Großhandel und die Apotheken für das BAS zu vereinfachen, rechnen die Großhändler ihre Vergütung nicht direkt mit dem BAS ab, sondern über die Apotheken, heißt es in der ImpV.
Corona-Impfstoffe abrechnen: Der Rezeptdruck
Die Apotheke bedruckt das Rezept mit der Menge der gelieferten Vials und der zugehörigen BUND-PZN, die im Warenwirtschaftssystem mit dem Preis „0,00 Euro“ hinterlegt sind:
- Comirnaty (BioNTech): PZN 17377588
- Vaxzevria (AstraZeneca): PZN 17377625
Achtung! Der Abrechnungsbetrag pro Vial muss von der Apotheke angepasst werden.
Abrechnungsbetrag: So wird pro Vial gerechnet
Honorar für die Apotheke: 6,58 Euro plus Umsatzsteuer (gemäß § 12 ImpV)
Honorar für den Großhandel (§§ 11, 13 ImpfV): 1,65 Euro plus Umsatzsteuer Impfbesteck und -zubehör je abgegebene Durchstechflasche
vom 1. April bis 9. Mai
- je abgegebene kühlpflichtige (AstraZeneca) Durchstechflasche 9,65 Euro plus Umsatzsteuer
UND/ODER - je abgegebene ultra- oder tiefkühlpflichtige (BioNTech) Durchstechflasche 11,55 Euro plus Umsatzsteuer
ab dem 10. Mai
- je abgegebene Durchstechflasche 6,55 Euro plus Umsatzsteuer
Im Anschluss die Beträge mit der Menge der abgegebenen Vials je Impfstoff multiplizieren und das Rezept bedrucken, das normal in die Abrechnung gegeben wird.
„Bitte warten Sie mit der Bedruckung der Rezepte bis Anfang der kommenden Woche, da bis dahin die entsprechenden Daten im Artikelstamm hinterlegt werden und auch in der Warenwirtschaft eingespielt werden sollen. Seitens der ABDA wurden wir auch darüber informiert, dass ggf. noch weitere Hinweise zum Abrechnungsprozedere übermittelt werden.“
Achtung: Hat die Praxis mehr Impfdosen verordnet, als die Apotheke ausliefert, kann die Apotheke das Rezept anpassen und handschriftlich vermerken, dass aufgrund der geringeren Liefermenge eine kleinere Anzahl Impfdosen abgegeben und abgerechnet wurden.
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