Ab dem 7. Juni können auch Betriebsärzt:innen gegen Corona impfen – die Bestellung müssen die Mediziner:innen bis spätestens Freitag, 21. Mai um 12 Uhr an die Apotheke übermitteln. Die erste Bestellung ist auch formlos möglich, teilt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) mit.
Auch im Juni stehen Corona-Impfstoffe nur in begrenzter Menge zur Verfügung. Die Betriebsärzt:innen werden zum Start am 7. Juni nur Comirnaty (BioNTech) verimpfen – maximal 804 Dosen sollen pro Betriebsärzt:in zur Verfügung stehen. Allerdings gibt die BDA den Mediziner:innen folgenden Hinweis: „Betriebsärzte müssen insbesondere zu Beginn damit rechnen, dass sie abhängig vom gesamten Bestellvolumen weniger Dosen erhalten, als sie bestellt haben. Die Höchstbestellmenge entspricht demnach nicht der tatsächlichen Liefermenge.“
Corona-Impfstoff für Betriebsärzt:innen
Die Bestellung
Bestellt wird impfstoffspezifisch mit Impfzubehör. Als Formular soll das blaue Privatrezept zum Einsatz kommen. Die Bestellung muss außerdem betriebsarztspezifisch erfolgen. Erst- und Zweitimpfungen müssen auf zwei separaten Rezepten bestellt werden.
Die Bestellung der benötigten Impfdosen zum Impfstart am 7. Juni soll bis spätestens Freitag (21. Mai), 12 Uhr der Apotheke übermittelt werden, und zwar nur bei einer Apotheke. „Betriebsärzte, die eine zentrale Bezugsapotheke haben, aber an mehreren Standorten in Deutschland impfen, müssen sicherstellen, dass ihre Bezugsapotheke entweder sicher und unter Einhaltung der erforderlichen Transportvorgaben liefern kann oder sich weitere regionale Apotheken zur Belieferung der Standorte, an denen geimpft werden soll, suchen“, schreibt der BDA.
In den Folgewochen könnten die Betriebsärzt:innen bis Donnerstag der Vorvorwoche, 12 Uhr, für die übernächste Woche die benötigten Impfdosen an die Apotheke übermitteln. Die Bestellung für KW 24 soll bis Mittwoch, 2. Juni um 12 Uhr die Apotheken erreichen – in allen Bundesländern unabhängig davon, ob der Donnerstag (Fronleichnam) ein Feiertag ist oder nicht. Impfstoffe für die KW 25 sollen bis Donnerstag, 10. Juni, 12 Uhr bestellt werden. „Grundsätzlich hat der bestellende Betriebsarzt dafür Sorge zu tragen, dass keine Lagerhaltung erfolgt.“
Das Rezept
Bestellt wird per blauem Privatrezept. Betriebsärzt:innen müssen Vorname, Name, Berufsbezeichnung, Telefonnummer; vollständige Anschrift des Unternehmens/des Dienstes/der Praxis, einheitliche Fortbildungsnummer (EFN1)) auf der Verordnung im Feld zu den Angaben des/der Versicherten angeben. Außerdem ist das Rezept mit einer eigenhändigen Unterschrift in blauer oder schwarzer Farbe zu versehen und im Original bei der Apotheke einzureichen. Als Kostenträger ist das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem Institutionenkennzeichen IK 103609999 anzugeben. Für die Felder „Betriebsstättennummer“ (BSNR) und „Lebenslange Arztnummer“ (LANR) ist das Dummy-Kennzeichen „111111100“ vorgesehen, so soll im Nachgang eine Auswertung möglich sein.
Die Lieferung
Die Apotheken liefern die bestellten Impfdosen am Montag zu den Betriebsärzt:innen. Die erste Lieferung soll die Mediziner:innen demnach am 7. Juni erreichen. „Eine Auslieferung der von einem Betriebsarzt bestellten Impfstoffe durch die Apotheke an mehrere Impfstellen ist nicht vorgesehen. Die Anlieferung des Impfstoffs inklusive Impfzubehör erfolgt über die Apotheke jeweils am Montagnachmittag bzw. Dienstagmorgen der auf die Bestellung folgenden übernächsten Woche.“
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