Nach Ostern geht es los, dann wird in den Hausarztpraxen gegen Corona geimpft. Bestellt wird wöchentlich. Für einen reibungslosen Ablauf in den Apotheken, Praxen und beim Großhandel haben die ABDA, der Großhandelsverband Phagro und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ein Organisationsmodell entwickelt. Darin sind nicht nur zeitliche Fristen festgelegt, sondern auch, dass Praxen den Corona-Impfstoff nur bei einer Apotheke und die wiederum nur bei einem Großhändler bestellen soll.
In Kalenderwoche 14 und 15 sollen jeweils etwa eine Million Impfstoffdosen zur Verfügung stehen, daraus ergeben sich pro Hausarztpraxis 20 Dosen pro Woche. Am Dienstag ist es soweit, dann sollen die Hausarztpraxen ihre erste Corona-Impfstoffbestellung für die darauffolgende Woche bei den Apotheken aufgeben. Deadline ist 12 Uhr. Die Bestellung enthält die benötigten Dosen an Corona-Impfstoff für die Praxen und das entsprechende Zubehör. Verordnet wird auf einem Muster-16-Formular.
Die Apotheke hat dann drei Stunden Zeit, die Bestellung an den Großhandel weiterzuleiten und die Menge der von der Praxis georderten Impfdosen in Vials umzurechnen. Die Apotheke soll ihre Bestellung bis 15 Uhr bei dem Großhändler aufgeben, der als Hauptlieferant agiert. Dabei ist die Impfstoffbestellung einzeln, sprich von den anderen Bestellungen getrennt, aufzugeben. Die PZN ist in der Warenwirtschaft hinterlegt. Dann heißt es für die Apotheke einen Tag warten, und zwar auf die Rückmeldung vom Großhandel, ob die bestellte Menge ausgeliefert wird.
Der Großhandel bestellt die benötigte Impfstoffmenge im Verteilzentrum (Hub) oder beim Pharmazeutischen Unternehmer (PU) und gibt der Apotheke am Mittwoch eine Rückmeldung über die gelieferten Impfdosen. Diese passt dann die Impfstoffbestellung der Praxis gegebenenfalls an und gibt die Info an die Hausarztpraxis weiter, die dann die Impflinge für die kommende Woche einbestellen kann.
Am Dienstagmorgen der Folgewoche (6. April) startet der Großhandel mit dem Auftauprozess (BioNTech/Pfizer) und dessen Dokumentation. Der Impfstoff wird in Kühlboxen (2 bis 8 Grad) überführt und das benötigte Impfzubehör pro Einzelbestellung verpackt und die Ware am gleichen Tag – inklusive Begleitdokumentation – an die Apotheken geliefert.
In der Apotheke wird der Wareneingang kontrolliert und der Impfstoff bei entsprechender Temperatur (2 bis 8 Grad) zwischengelagert; die Bestellung der Praxen wird gepackt und der Corona-Impfstoff noch am selben Tag oder spätestens am Mittwochvormittag an die Arztpraxen ausgeliefert. Die Rezepte können dann gemäß Coronavirus-Impfverordnung abgerechnet werden.
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