Nach Ostern soll flächendeckend in den Arztpraxen gegen Corona geimpft werden. So soll der Impfplan Fahrt aufnehmen. Zum Start sollen die Praxen pro Woche mit je 20 Impfdosen versorgt werden. Es ist also mal wieder an der Zeit, die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) anzupassen, denn nun sollen auch Apotheken und Großhandel einbezogen werden und für die Auslieferung der Vakzine Geld bekommen. Wie viel, ist trotz einem Referentenentwurf derzeit noch unklar, darin heißt es nur: Apotheken erhalten XX Euro.
10.862.288 Millionen Menschen wurden bislang (Stand 22. März) gegen SARS-CoV-2 geimpft. Jeder zehnte Erwachsene sei in Deutschland mittlerweile geimpft, so das Bundesgesundheitsministerium. Jetzt soll in puncto Impfen auf die Tube gedrückt und die Arztpraxen eingebunden werden. Die Corona-Impfung soll Teil der Regelversorgung werden. „Als weiterer bedeutender Lieferweg für Arztpraxen dienen nunmehr auch Apotheken sowie der dazugehörige Großhandel. Hierfür wird eine Vergütung festgelegt. Die Vergütung wird über die Rechenzentren abgerechnet und aus Bundesmitteln refinanziert“, ist dem Referentenentwurf zu entnehmen.
Apotheken erhalten „XX Euro“ pro Durchstechflasche
Die Höhe der Vergütung ist derzeit noch unklar. „Für den Transport des Impfstoffes durch den Großhandel und die Abgabe an Arztpraxen durch Apotheken entstehen Kosten in Höhe von rund XX Euro je eine Million Impfungen.“ Für die Apotheken ist eine „Vergütung je abgegebener kühlpflichtiger Durchstechflasche“ vorgesehen – Umsatzsteuer inklusive sowie eine Summe X für ultra- oder tiefkühlpflichtige Covid-Impfstoffe. Mit der Gebühr sollen der entstehende Aufwand, insbesondere für die Organisation und die bedarfsgerechte Bereitstellung abgegolten sein.
Die Apotheken sollen quartalsweise spätestens bis zum Ende des dritten auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats unter Angabe der BUND-Pharmazentralnummer mit dem jeweiligen Rechenzentrum abrechnen.
Großhandel und Apotheken sind verpflichtet, die für den Nachweis der korrekten Abrechnung erforderlichen rechnungsbegründenden Unterlagen bis zum 31. Dezember 2024 unverändert zu speichern oder aufzubewahren.
So ungeklärt wie die Höhe der Vergütung ist derzeit auch die Auslieferung. Fest steht nur, dass die Praxen die Impfstoffe von den Apotheken erhalten sollen. „Die Apotheken zeigen mit ihren Warenwirtschaftssystemen, das kennen sie ja aus anderen Bereichen auch, die Nachvollziehbarkeit, wo welche Produkte gerade sind, das ist ja möglich“, so Spahn am vergangenen Freitag auf die Nachfrage.
Der Impfstoff wird vom Bund beschafft und von den zuständigen Landesbehörden verteilt und zur Verfügung gestellt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wünscht sich, den Impfstoff ganz normal als Sprechstundenbedarf in den Apotheken bestellen zu können. Dazu hat die KBV bereits ein Konzept entwickelt. Vorgesehen ist, dass die Vertragsärzte jeweils bis Dienstagmittag den für die Folgewoche benötigten Impfstoff sowie das Zubehör bei der Apotheke ihrer Wahl bestellen können, und zwar per Muster-16-Formular. Die Apotheken sollen dann zu Wochenbeginn die bestellten Impfstoffe für die Corona-Impfung an die Praxen liefern.
„Der wöchentliche Bestell- und Lieferrhythmus ist aufgrund der begrenzten Lagerfähigkeit des Biontech-Impfstoffes erforderlich, da dieser ab dem Zeitpunkt des Auftauens nur noch 120 Stunden bei Kühlschranktemperaturen von zwei bis acht Grad lagerfähig ist. Die Praxen hätten damit fünf Tage Zeit, den Impfstoff zu verbrauchen“, so die KBV und betont: „Ein genauer Termin, ab wann die Haus- und Fachärzte in ihren Praxen impfen könnten, lasse sich zurzeit zwar noch nicht festlegen.“ Es werde aber sicherlich in der ersten Hälfte des zweiten Quartals sein. Fest steht: „Die Praxen müssen sich drauf verlassen können, dass sie zuverlässig mit ausreichend Impfstoffen und Zubehör wie Kanülen und Spitzen beliefert würden.“
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