Die Nachfrage nach Corona-Antikörpertests ist in den Apotheken ungebrochen. Aktuell will der AProof SARS-CoV-2 IgG ELISA Test der Adversis Pharma GmbH Leipzig den Markt erobern. Laut Hersteller darf der Test über die Apotheken vertrieben werden. Der Sächsische Apothekerverband und die Sächsische Apothekerkammer halten dagegen: Die Rechtslage habe sich nicht geändert. Apotheken dürfen auch weiterhin keine Antikörpertests abgeben.
AProof SARS-CoV-2 IgG ELISA wurde für den indirekten Nachweis einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus entwickelt. „Die nachgewiesenen Antikörper sind spezifisch gegen ein Virus-Protein gerichtet und identifizieren diejenigen, die eine Infektion in der Vergangenheit durchlebt haben“, teilt Adversis Pharma mit. Der Antikörpertest kostet 49 Euro und wird seit dem 1. September 2020 über die Apotheken und den Online-Handel vertrieben. Im Preis enthalten sind die Versandkosten der Probe, die Testdurchführung sowie die Auswertung für den Endverbraucher.
Wie funktioniert der Test?
Endverbraucher kaufen das Probenahme-Set „AProof Coronavirus Antikörpertest“, das unter anderem Lanzetten und eine Filterpapierkarte enthält, auf der nur wenige Tropfen Blut benötigt werden. Zuhause wird das Blut zur Analyse entnommen, auf die Filterpapierkarte gegeben, 20 Minuten getrocknet und zur Analyse in das Labor in der BioCity Leipzig versandt. 24 bis 48 Stunden nach Probeneingang ist das Ergebnis online abrufbar.
Die Blutabnahme durch den Endverbraucher scheint eine Grauzone. Es handele sich laut Hersteller nicht um einen Selbsttest, sondern um ein Entnahmeset. Apotheken dürfen laut Medizinprodukte-Abgabeverordnung keine In-vitro-Tests an Endverbraucher abgeben: „In-vitro-Diagnostika, die für den direkten oder indirekten Nachweis eines Krankheitserregers […] oder einer Infektion […] bestimmt sind, dürfen nur abgegeben werden an:
- Ärzte,
- ambulante und stationäre Einrichtungen im Gesundheitswesen, Großhandel und Apotheken,
- Gesundheitsbehörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände,
- Blutspendedienste, pharmazeutische Unternehmen,
- Beratungs- und Testeinrichtungen für besonders gefährdete Personengruppen, in denen Tests unter ärztlicher Aufsicht angeboten werden.“
Corona-Antikörpertest: Keine Abgabe durch Apotheke
Das gelte auch für den Antikörpertest von Adversis Pharma, wie der Sächsische Apothekerverband und die Sächsische Apothekerkammer den Apotheken mitteilen.
„Die Rechtslage hat sich jedoch nicht geändert“. Wie bereits im April informiert, „dürfen Apotheken auch weiterhin keine Covid-19-Antikörpertests abgeben.“ Kammer und Verband verweisen auf die Medizinprodukte-Abgabeverordnung. „Diese rechtliche Situation wurde uns durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bestätigt.“
Außerdem weisen Kammer und Verband die Apotheken darauf hin, dass auch die Anwendung von Tests an Kunden in der Apotheke unzulässig ist. Nach dem Infektionsschutzgesetz ist die Tätigkeit Ärzten vorbehalten. Die Testung von Kunden in der Apotheke dürfte als erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde einzustufen sein.
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