Nicht schütteln! Am Dienstag haben die Apotheken den Corona-Impfstoff von BioNTech/Pfizer beim Großhandel bestellt, der nach Ostern in den Hausarztpraxen verimpft werden soll. Die Bundesapothekerkammer hat eine Arbeitshilfe zum Umgang mit Comirnaty erstellt, die den Erhalt der Lieferung und die Abgabe erleichtert.
Die Hausarztpraxen haben die benötigten Impfdosen für Kalenderwoche 14 bereits bestellt und die Apotheke die Menge in Durchstechflaschen umgerechnet, die schließlich am Dienstag inklusive Zubehör ausgeliefert werden sollen. In Kalenderwoche 14 und 15 steht ausschließlich Comirnaty zur Verfügung. Besondere Kühlschränke oder Trockeneis benötigen die Apotheke zwar nicht, dennoch sind verschiedene Dinge im Umgang mit dem Impfstoff zu beachten.
Vom Großhandel in die Apotheke
Die Vials werden vom Großhandel vor Licht, Erschütterung, Bruch und Diebstahl geschützt, aufrecht gelagert und mit einem Auftauetikett versehen während der Öffnungszeiten an die Apotheken ausgeliefert. Diese müssen ausreichende Kühlkapazitäten zur kurzfristigen Zwischenlagerung bei 2 bis 8 Grad zur Verfügung haben. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Kühlkette eingehalten wird, dazu ist die Kühlschranktemperatur zu überwachen.
Comirnaty: Lieferung von der Apotheke in die Praxen
Die Apotheke sollte eine verantwortliche Person festlegen, die für die Impfstofflieferungen (Entgegennahme, Vorbereitung/Zusammenstellung und Auslieferung) zuständig ist.
Achtung: Das Abpacken zählt als eine pharmazeutische Tätigkeit und darf nur von pharmazeutischem Personal vorgenommen werden.
In der Apotheke angekommen, sollte der Impfstoff in den vorgesehenen Apothekenkühlschrank verbracht werden und ein stichprobenartiger Abgleich der Chargennummern von Verpackung und Vial vorgenommen werden.
Vorsicht! Die Durchstechflaschen Comirnaty dürfen nicht geschüttelt werden.
Außerdem muss in der Apotheke das Etikett zum Auftauvorgang geprüft werden – Datum und Zeitpunkt der Entnahme aus der Ultratiefkühlung müssen angegeben sein. Nach dem Auftauen muss Comirnaty binnen 120 Stunden aufgebraucht und bei 2 bis 8 Grad erschütterungsfrei gelagert werden. Die Transportzeit liegt bei insgesamt zwölf Stunden, in dem Zeitfenster muss der Impfstoff auch an die Arztpraxen ausgeliefert werden.
Der/die zuständige Mitarbeiter:in bestätigt die Lieferung des Großhandels durch Unterschrift – ein Durchschlag verbleibt in der Apotheke. Defekte Vials sollen dem BioNTech Kundenservice gemeldet werden.
Jetzt geht es für den Impfstoff weiter in die Arztpraxen. Die Lieferung von Comirnaty erfolgt in Kühlboxen. Dabei soll ein Transport bei 2 bis 8 Grad sichergestellt werden. Zudem wird eine Begleitdokumentation erstellt. Übermittelt werden sollen laut BAK:
- Name der Praxis
- Name des Impftsoffs
- Anzahl der Vials und Chargenbezeichnung
- Datum und Zeitpunkt der Entnahme aus der Ultratiefkühlung
- Transportdauer insgesamt, sprich die Zeit vom Großhandel zur Apotheke und von der Apotheke in die Praxis
- Hinweise: Impfstoff darf nach dem Auftauen nicht wieder eingefroren werden. Kühlkettenpflicht. Vor Erschütterung schützen. Vor Licht geschützt aufbewahren. Haltbarkeit nach Entnahme aus der Ultratiefkühlung bei 2 bis 8 Grad 120 Stunden
- Apothekenstempel plus Unterschrift des/der verantwortlichen Apotheker:in
- Unterschrift Arztpraxis
Tipp: Kopie anfertigen, auf der die Praxis den Empfang bestätigt. Diese verbleibt in den Händen der Apotheke. Das andere Expemplar verbleibt in der Praxis.
Die Begleitdokumentation wird auf der Sekundärverpackung, in der die Durchstechflaschen in die Praxis geliefert werden, befestigt.
Die von der Praxis benötigten Vials werden verpackt (Abgleich mit Bestellung nicht vergessen und gegenzeichnen). Der Impfstoff muss aufrecht stehend, erschütterungsfrei und unter Einhaltung der Kühlkette an die Praxis ausgeliefert werden.
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