Verlässt du „deine“ Apotheke, um dich neuen Aufgaben zu widmen, bedeutet das vor allem eins: Abschied nehmen, und zwar nicht nur von den Kolleg:innen, sondern auch von dem/der Chef:in. Diese:r muss dir zu deinem Abgang ein Arbeitszeugnis ausstellen. Aber müssen Chef:innen PTA zum Abschied auch danken?
Kündigen Arbeitnehmende ihren Job oder erteilen Chef:innen selbst die Kündigung, besteht laut § 109 Gewerbeordnung Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Dieses muss in Papierform ausgehändigt werden sowie klar und verständlich formuliert sein. Für Apothekenangestellte regelt der Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses: „Der Apothekeninhaber ist verpflichtet, dem Mitarbeiter vor seinem Ausscheiden auf Wunsch ein vorläufiges Zeugnis, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein endgültiges Zeugnis auszustellen.“ Aber was muss drinstehen?
Laut Gewerbeordnung sind für ein einfaches Zeugnis lediglich Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit vorgeschrieben. Auf ausdrückliches Verlangen des/der Arbeitnehmer:in kann ein qualifiziertes Zeugnis mitsamt Ausführungen zu Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis ausgestellt werden. Ähnlich sieht es der BRTV vor. In der Regel enthält ein Arbeitszeugnis also Folgendes:
- Angaben zu Person, Tätigkeit, Beschäftigungszeitraum,
- übernommene Aufgaben in der Apotheke,
- Beurteilung der Leistungen,
- Einschätzung zum persönlichen Verhalten,
- Dank und Wünsche für die Zukunft.
Doch vor allem der letzte Aspekt, die sogenannte Schlussformel sorgt mitunter für Streitigkeiten. Nämlich dann, wenn Arbeitgebende auf Formulierungen wie „Wir danken XY für die Zusammenarbeit und wünschen ihm/ihr für die berufliche Zukunft alles Gute“ verzichten. Doch müssen Chef:innen PTA danken?
Die Antwort kommt vom Bundesarbeitsgericht: Demnach ist die Schlussformel im Arbeitszeugnis nicht verpflichtend. Geklagt hatte ein Beschäftigter gegen seinen Arbeitgeber, nachdem dieser ihm zwar ein „qualifiziertes wohlwollendes Arbeitszeugnis“ ausstellen musste, dabei jedoch auf Dank und gute Wünsche verzichtet hatte. Zu Recht, wie die Richter:innen entschieden.
Zwar könnten positive Schlusssätze im Arbeitszeugnis die Bewerbungschancen durchaus erhöhen, sie würden allerdings nicht zur Realisierung des eigentlichen Zeugniszwecks beitragen. „Durch eine Dankes- und Wunschformel bringt der Arbeitgeber vielmehr nur Gedanken und Gefühle zum Ausdruck, die weder Rückschlüsse auf die Art und Weise, in der der Arbeitnehmer die ihm übertragenen Aufgaben erledigt hat, noch auf dessen für das Arbeitsverhältnis wesentlichen Charaktereigenschaften und Persönlichkeitszüge zulassen.“
Mehr noch: Ob Chef:innen PTA danken, fällt unter den Aspekt der Meinungsfreiheit und ist damit ihnen selbst überlassen. Hinzu kommt, dass die Schlussformel auch laut Gewerbeordnung nicht zu den vorgeschriebenen Bestandteilen des Arbeitszeugnisses gehört.
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