Viele Antihistaminika sind inzwischen als OTC-Arzneimittel erhältlich und wurden aus der Verschreibungspflicht entlassen – so auch (Des)Loratadin und (Levo)Cetirizin sowie die nasalen Glucocorticoide Mometason, Fluticason und Beclometason. Dennoch müssen Allergiker:innen die Behandlung unter Umständen nicht aus eigener Tasche zahlen. In einigen Fällen zahlt die Kasse die Kosten für OTC-Antihistaminika.
OTC-Arzneimittel sind für Erwachsene nicht grundsätzlich erstattungsfähig. Es gibt allerdings Ausnahmen, die in der Arzneimittelrichtline (AM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gelistet sind. Für OTC-Arzneimittel gilt die Anlage I.
Aufgeführt sind Antihistaminika „nur in Notfallsets zur Behandlung bei Bienen-, Wespen-, Hornissengift-Allergien, nur zur Behandlung schwerer, rezidivierender Urticarien, nur bei schwerwiegendem, anhaltendem Pruritus, zur Behandlung persistierender allergischer Rhinitis mit schwerwiegender Symptomatik, bei der eine topische nasale Behandlung mit Glukokortikoiden nicht ausreichend ist“.
Rx-Varianten von Desloratadin sind unwirtschaftlich und unter Umständen nicht verordnungsfähig. Gemäß § 12 Abs. 11 Satz 2 AM-RL sollen Ärzt:innen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten des/der Versicherten verordnen, wenn sie zur Behandlung einer Erkrankung medizinisch notwendig, zweckmäßig und ausreichend sind. Wird ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel verordnet, sei dies unwirtschaftlich. „Dies gilt insbesondere, da in diesem Fall die Anwendungsgebiete der zentral zugelassenen Arzneimittel vollständig von jenen der national zugelassenen Produkte umfasst sind.“ Somit sind die zentral zugelassenen desloratadinhaltigen Arzneimittel aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr zulasten der Kasse verordnungsfähig.
Somit können in den genannten Ausnahmefällen OTC-Varianten von (Des)Loratadin und (Levo)Cetirizin zulasten der Kasse verordnet werden. Eine Diagnose muss der/die Ärzt:in nicht auf dem Rezept angeben. Ist aber ein Vermerk dokumentiert, muss die angegebene Diagnose mit den Vorgaben der AM-RL übereinstimmen – wenn nicht, zahlt die Kasse nicht.
Achtung! Wird ein OTC-Antihistaminikum abgegeben und die Kasse zahlt, sind die gültigen Rabattverträge zu beachten. Ein Austausch zwischen OTC-Arzneimittel und Rx-Variante ist nicht gestattet, auch dann nicht, wenn das Präparat der anderen Gruppe rabattiert ist!
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