Egal ob an den Nägeln, im Mund oder an der Vagina – Pilzinfektionen gehören zu den häufigsten Krankheiten weltweit und werden durch verschiedene Erreger ausgelöst. Aktuell wird vor einer steigenden Zahl an Candida auris-Infektionen gewarnt. Denn diese können mitunter tödlich enden.
Zwar sind Pilzinfektionen mit Candida auris weiterhin selten, allerdings hat sich ihre Zahl in den letzten Jahren versechsfacht, informiert die Julius-Maximilians-Universität Würzburg mit Verweis auf das Nationale Referenzzentrum für Invasive Pilzinfektionen (NRZMyk).
Candida auris gehört zu den Hefepilzen. Erstmals wurde der Pilz vor 15 Jahren in Japan nachgewiesen, und zwar im äußeren Gehörgang einer Patientin, woher auch der Name stammt. Denn das lateinische Wort auris bedeutet Ohr. Inzwischen ist der Hefepilz weltweit verbreitet. Die Übertragung erfolgt per Schmierinfektion – über kontaminierte Oberflächen oder von Mensch zu Mensch. Als Hauptübertragungsquellen gelten Krankenhäuser und andere Gesundheits- oder Pflegeeinrichtungen.
Candida auris: Besiedlung versus Infektion
Für gesunde Menschen ist der Kontakt mit dem Hefepilz in der Regel ungefährlich und bleibt sogar meist unentdeckt. Besitzen Patient:innen ein durch Vorerkrankungen geschwächtes Immunsystem oder müssen intensivmedizinisch behandelt werden, ist jedoch Vorsicht geboten. Denn der Pilz kann für eine Blutvergiftung sorgen, wenn er in den Blutkreislauf gelangt. Unterschieden wird zwischen einer – oftmals harmlosen – Besiedlung mit dem Pilz (Kolonisation) und einer invasiven Infektion, die das zentrale Nervensystem, Organe, Knochen und die Augen befallen kann. Zu den ersten Symptomen gehören Fieber, Schüttelfrost und niedriger Blutdruck.
Vom US-amerikanischen Zentrum für Krankheitskontrolle und -prävention (CDC) wurde Candida auris als „serious global health threat“ – also als ernsthafte globale Gesundheitsbedrohung – eingestuft. Denn bis zu jede dritte invasive Infektion kann tödlich verlaufen. Der Grund: Die Behandlung ist nur schwer möglich, da der Hefepilz bereits gegen Desinfektionsmittel sowie verschiedene verfügbare Antimykotika, darunter Fluconazol, Resistenzen gebildet hat. Daher werden für die Erstlinientherapie bei Erwachsenen und Kindern ab zwei Monaten derzeit vor allem Echinocandin-Antimykotika empfohlen.
Meldepflicht und Tests gefordert
Bisher besteht für Candida auris keine generelle Meldepflicht. Gemäß § 7 Infektionsschutzgesetz müssen jedoch Nachweise von Candida auris aus Blut und normalerweise sterilen Materialen sowie Ausbruchsgeschehen des Erregers gemeldet werden. Um Infektionsketten künftig schneller durchbrechen und weitere Ausbrüche verhindern zu können, fordern Expert:innen jedoch eine Ausweitung der Meldepflicht sowie von geeigneten Testmethoden zum Nachweis. „Wir müssen davon ausgehen, dass die Candida auris-Fälle in Deutschland – so wie in anderen Ländern auch – weiter zunehmen“, heißt es vom NRZMyk.
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